Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 80

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14.18

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hoher Bundesrat! Mit dem vorliegenden Gesetzesantrag soll das Bundesvergabegesetz so geändert werden, daß jene Unternehmen bei der Vergabe berücksichtigt werden, die Lehrlinge ausbilden beziehungsweise Auszubildende bis 19 Jahre beschäftigen.

Ich bin auch dafür, daß Jugendliche das Recht haben, eine für die Berufsausübung erforderliche Ausbildung zu erhalten. Die Wirtschaft hat auch gezeigt, daß sie Lehrlinge und Jugendliche ausbildet und in vermehrtem Maße Lehrlinge eingestellt hat. Aber wenn diese Kriterien in einem Gesetz so verankert sind, daß in die Ausschreibungsunterlagen diese anfangs erwähnten Kriterien als Bedingung aufzunehmen sind, lehne ich dies ab, da ich der Meinung bin, daß dies zwar auf freiwilliger Basis geschehen kann, aber niemals in ein Gesetz gegossen werden soll.

Abschließend verweise ich auf das, was mein Bundesratskollege Jürgen Weiss vorhin zu diesem Gesetz gesagt hat. Ich kann mir daher ersparen, dies zu wiederholen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20

Präsident Dr. Günther Hummer: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Peter Wittmann. Ich erteile es ihm.

14.20

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hoher Bundesrat! Einige kurze Bemerkungen zu den beiden Gesetzen: Ich denke, das Gesetz über die Stellenbesetzung spricht für sich selbst. Es enthält alle Punkte, die der Bundeskanzler zugesagt hat.

Es ist ein Gesetz, das die Transparenz der Ausschreibungen beziehungsweise der Besetzungen in beträchtlichem Ausmaß erhöht. Weiters sieht es die verpflichtende Ausschreibung vor, die einer Besetzung vorangehen muß. Die versprochenen Schablonenverträge sind in diesem Gesetz ebenfalls enthalten. Für die Bezahlung sind marktgerechte und zum Vergleich verpflichtende Kriterien eingeführt worden. Das Gesetz sieht auch überdies die namentliche Veröffentlichung derjenigen vor, die über eine Besetzung entscheiden, und das ist ein sehr wichtiges Kriterium zum Nachvollzug dieser Entscheidung. Damit ist meiner Ansicht nach ein Kontrollmechanismus gegeben, der weit über die bisherige Regelung hinausgeht. Ich denke, er unterscheidet sich wohltuend von den bisherigen Gesetzen und ermöglicht eine objektivere und transparentere Gestaltung.

Die Forderung nach Offenlegung der Bezüge ist ebenfalls erfüllt worden, wenn auch nicht in diesem Gesetz. Sie ist bereits im Bezügebegrenzungsgesetz beschlossen worden. Somit sind diese fünf Punkte erfüllt.

Zum zweiten der beiden jetzt debattierten Tagesordnungspunkte möchte ich festhalten, daß es der Regierung gelungen ist, erstmals seit 1978 eine Trendwende herbeizuführen. Es sind jetzt wieder mehr Jugendliche in Ausbildung als im Vorjahr, nachdem es seit 1978 Jahr für Jahr weniger geworden waren. Ich halte das für ein gutes Zeichen.

Ich denke, daß die Verpflichtung, Firmen mit Lehrlingen besserzustellen, ein adäquates Mittel ist, um weitere Initiativen für Jugendliche in die Wege zu leiten, und daß man sich dieser Verpflichtung nicht entziehen sollte. Wir alle wissen, daß es mit der Freiwilligkeit nicht zu den Ergebnissen gekommen ist, die wir uns erhofft haben. Daher ist in diesem Fall eine gesetzliche Bestimmung durchaus gerechtfertigt und rechtens. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und Beifall des Bundesrates Weiss. )

14.22

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen zu diesen Punkten nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.


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