Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 86

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höherer Geldbetrag eine Rolle spielt, sondern daß unbedingt auch entsprechende Informationen notwendig sind und letztendlich auch zielführend sein werden.

Herr Kollege Grasberger! Zur Schulbuchaktion ist zu bemerken, daß seinerzeit eine andere Ausgangssituation gegeben war. Als die Gratisschulbücher eingeführt wurden, war an eine Gleichstellung aller Schüler gedacht. Wir kennen die Diskussion, die gelaufen ist, und ich glaube, es ist ganz gut und es ist auch erlaubt, daß hier wieder eine andere Meinung Platz greift und auch in irgendeiner Form durchgearbeitet wird.

Ich möchte jetzt nicht die Frau Kollegin Mühlwerth in Schutz nehmen, aber wenn du, Kollege Grasberger, meinst, Ratschläge kann man nicht immer annehmen, so meine ich, man kann sie schon mit einbinden und vielleicht auch einmal realisieren. Aber so, wie es jetzt gemacht wurde – ich habe das bei der Unterrichtsausschußsitzung erlebt –, geht es vielleicht auch nicht. Frau Mühlwerth sprach von einer freiheitlichen Idee und was weiß ich noch alles, und trotzdem haben die Freiheitlichen im Ausschuß dagegengestimmt beziehungsweise werden sie auch heute dagegen stimmen. Sie wollten sogar den Punkt abgesetzt haben. Wenn das schon so eine Idee ist, dann hätte man diese Idee auch weiter ausarbeiten können.

Ich glaube, man könnte zu all diesen Punkten noch sehr lange und ausführlich diskutieren, ich meine aber, daß es notwendig ist, daß hier rasch gehandelt wird. Die SPÖ wird diesem Gesetzesvorschlag die Zustimmung erteilen und keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Richau. )

14.46

Präsident Dr. Günther Hummer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Martin Bartenstein. Ich erteile es ihm.

14.46

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Bundesrates! Ich bedanke mich im vorhinein für die Beschlußfassung dieser so wichtigen Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes, die mir auch die Möglichkeit zu einer Korrektur gibt – ich sage das ganz offen –, nämlich zu einer Korrektur in der Richtung, daß in Zukunft auch weibliche Studierende – Studentinnen hätte man früher gesagt –, die schwanger gewesen sind beziehungsweise ein Kind geboren haben, dieses Jahr angerechnet bekommen, ebenso wie männliche Studierende, die Wehrdienst- oder Zivildienstzeit angerechnet bekommen.

Es ist dies ein Versehen gewesen, aber wir korrigieren das in einer Art und Weise, daß das Gesetz rückwirkend ab 1. Oktober 1996 verändert wird und damit jeder, wer auch immer bisher gewissermaßen zum Handkuß gekommen ist, das nachträglich reparieren lassen kann. Es wird niemanden geben, der durch den Rost fällt. Im übrigen ist die Anzahl derjenigen, die Ansprüche haben, durchaus überschaubar. Die Mehrkosten liegen im einstelligen Millionenbereich pro Jahr. – Soviel zur Korrektur.

Was ebenfalls Gegenstand der Debatte ist, ist die mir gegebene Möglichkeit, im Rahmen der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen auch zu informieren. Es ist richtig, daß es in Verbindung mit der Streichung der Geburtenbeihilfe zu einem Rückgang der Untersuchungsfrequenzen, der Untersuchungsdisziplin gekommen ist. Wir haben Zahlenschätzungen – genaue Zahlen für 1997 liegen natürlich noch nicht vor –, aber insbesondere bei den Kindern, die den 12. Lebensmonat schon überschritten haben, nimmt die Untersuchungsdisziplin leider Gottes rasch ab.

Jetzt kann man darüber grübeln, man kann sagen, das ist schrecklich, das sind doch Gratisuntersuchungen, das müßten die Mütter doch annehmen und so weiter, aber gleichzeitig wäre es aus meiner Sicht wenig verantwortungsvoll, darauf nicht zu reagieren und das bei weitem am besten ausgebaute Vorsorgeinstrument der österreichischen Medizin in der Qualität abwerten zu lassen.

Wir möchten daher erreichen, daß wir die Untersuchungsfrequenzen tunlichst über 90 Prozent halten können, und möchten informieren. Es ist eine schriftliche Information geplant, die viermal


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