Bundesrat Stenographisches Protokoll 634. Sitzung / Seite 88

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diese 120 Millionen Schilling. Und wie es richtig gesagt worden ist von Bundesrat Grasberger: Es ist die individuelle Berechnung des Selbstbehaltes eine sehr theoretische gewesen. Nicht einmal 3 Prozent der Eltern haben das in Anspruch genommen. Das ist auch kein Wunder, weil der Selbstbehalt ein durchaus angemessener ist. Volksschüler zahlen pro Jahr 52 S, und das steigt dann bis zur Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen auf 225 S pro Jahr an. Das heißt, ein oder zwei Bücher, die jemand nicht bestellt hat, haben zu sehr bescheidenen Ersparnissen geführt. Das hat daher auch kaum jemand gemacht. Daher jetzt: eine fixe Pauschalierung, aufgedruckt auf den Erlagschein, und somit eine deutliche Verwaltungsvereinfachung.

Ein Satz noch zum Datum: Natürlich muß das im Herbst vom Schüler entschieden werden, ob er denn auf seinem Eigentum besteht oder darauf verzichtet, denn die Schulbücher werden im Jänner, Februar des laufenden Kalenderjahres schon für das kommende Schuljahr bestellt. Das ist durchaus machbar, und glauben Sie mir: Sollte einmal ein Buch verlorengehen oder, wie gesagt worden ist, bei einer Schneeballschlacht beschädigt worden sein – daran wird weder die Welt zerbrechen noch der Unterricht in dieser Schule zu leiden haben, sondern da gibt es eine gewisse Ausgleichsmöglichkeit.

Ich denke also, daß mit dieser FLAG-Novelle die Basis für diese Schulbuchreform 1998 gegeben ist.

Ich darf den Hohen Bundesrat auch davon in Kenntnis setzen, daß der ebenso wichtige Vertrag meines Hauses – Herr Ministerialrat Nowoszel hat ihn persönlich ausverhandelt – mit den Schulbuchverlegern und dem Handel längst ausverhandelt und unterschrieben ist. Also auch von dieser Seite her haben wir die notwendigen Vorarbeiten geleistet, sodaß ab dem Schuljahr 1998/99 mit der Schulbuchreform 1998 eine gewisse Modernisierung und eine gewisse Anpassung der Schulbuchaktion an die Erfordernisse der heutigen Zeit gegeben sein wird. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.55

Präsident Dr. Günther Hummer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 11. Dezember 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 1997) (888 und 986/NR sowie 5608/BR der Beilagen)

Präsident Dr. Günther Hummer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung: Zivildienstgesetz-Novelle 1997.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Ferdinand Gstöttner: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Der vorliegende Beschluß des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, daß die


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