Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 87

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einem vergleichsweise sicheren Land leben. Wir wollen aber keineswegs diesen Zustand des sicheren Landes aufs Spiel setzen! Ich komme aus einer Grenzregion im Osten, der Grenzregion zu Slowenien beziehungsweise Ungarn. Die Bevölkerung hat zweifellos gelegentlich Ängste, die sich aus Fakten und durch Geschehnisse an der Grenze oder in der Nähe der Grenze ergeben beziehungsweise die durch diverse Horrormeldungen in den Zeitungen erzeugt werden.

Ich rechne damit, daß die Europol mit ihrer Aufgabe, die determiniert ist – eine Zusammenarbeit zur Bekämpfung der OK, ein Informationsaustausch mit Verbrechensanalysen, mit Dateiaustausch und letztlich in der Zukunft auch eine Unterstützung bei der Ermittlung der OK in den nationalen Verfahren –, daß diese Europol zweifellos zum Segen unserer Bevölkerung ihre Tätigkeit, so Gott will, ehestens aufnehmen wird können. Wie Kollege Jaud schon ausgeführt hat, wird meine Fraktion diesem Übereinkommen zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.47

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Helga Markowitsch. – Bitte.

14.47

Bundesrätin Helga Markowitsch (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Am 2. Oktober 1997 ist der Vertrag von Amsterdam von den EU-Außenministern unterzeichnet worden. Dieser EU-Vertrag war nach rund zweijährigen zähen Vorarbeiten im Juni von den Staats- und Regierungschefs der 15 europäischen Partner in der niederländischen Hauptstadt ausgehandelt worden.

Eine der wichtigsten Bestimmungen des neuen EU-Vertrages ist das Kapitel "Freiheit, Sicherheit und Recht". Darin geht es neben dem Schengener Abkommen auch darum, daß die Zusammenarbeit von Polizei, Zoll und anderen Strafverfolgungsbehörden verstärkt wird. Die Europäische Polizeibehörde Europol, deren Kompetenz sich bisher auf das Sammeln von Daten beschränkt hat, soll innerhalb von fünf Jahren ausgebaut werden. Dieses Europol-Übereinkommen kann erst wirksam werden, wenn es in allen 15 EU-Staaten ratifiziert ist. Angestrebt wurde dabei ursprünglich das Jahresende 1997. Dänemark, Großbritannien, Spanien, Portugal und Deutschland haben dieses Übereinkommen bereits ratifiziert.

Worum geht es in diesem Übereinkommen? – Das vorliegende Übereinkommen wird die Zusammenarbeit und die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Bekämpfung und Verhütung schwerwiegender Formen von internationaler Kriminalität, wie zum Beispiel Terrorismus, internationaler Drogenhandel und organisierte Kriminalität, durch die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes verbessern.

Die Europol-Zentrale in Den Haag wird eine zentrale Informationsstelle. Dort werden Informationen gesammelt, ausgetauscht, analysiert und weitergegeben. Für die nationalen Sicherheitsbehörden hat sie Servicefunktion. Europol soll die Mitgliedsstaaten aber nicht nur bei der Durchführung des Informationsaustausches unterstützen, sondern auch selbständig zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben Informationen und Erkenntnisse sammeln und analysieren. Diese Arbeitsergebnisse werden dann den Mitgliedsstaaten übermittelt. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn Europol von neuen Trends in der international organisierten Kriminalität erfährt.

Österreich hat so wie alle anderen Mitgliedsstaaten eine nationale Stelle für die Durchführung des Informationsaustausches zu benennen und Verbindungsbeamte zu Europol zu entsenden.

Ich möchte auch betonen, daß die Beamten von Europol keine exekutiven Befugnisse haben, das heißt, sie dürfen selbst nicht ermittelnd tätig werden. Diese Beamten haben, wie ich vorher schon erwähnt habe, eine reine Servicefunktion.

Damit komme ich auf die immer wieder geäußerte Kritik zu sprechen, wonach man durch Europol den "gläsernen Menschen" schafft beziehungsweise daß durch diese Behörde Souveränitätsrechte und Grundrechte eingeschränkt werden.


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