Bundesrat Stenographisches Protokoll 635. Sitzung / Seite 114

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Zur aktuellen Situation ist folgendes zu betonen: Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis die grundsätzliche Position, auch die steuerlichen Bestimmungen betreffend, auf die die Familienförderung aufgebaut ist, als rechtlich möglich bestätigt. Es wurde also das bestehende System der Kinderförderung vom Verfassungsgerichtshof nicht in Zweifel gezogen.

Folgendes ist heute auch schon gesagt worden: Lediglich das Ausmaß der steuerlichen Kinderförderung wurde als ungenügend bezeichnet, allerdings nur für bestimmte Einkommenskategorien und für bestimmte Fälle oder Höhen von Unterhaltsleistungen.

Der Verfassungsgerichtshof verlangt in seinem Erkenntnis, daß Kinderlasten steuerlich berücksichtigt werden müssen. Es müsse zwar nicht der gesamte zivile Unterhalt abgedeckt werden, aber doch die Hälfte. Der Verfassungsgerichtshof stellt es dem Gesetzgeber – das ist ganz besonders wichtig zu erwähnen – grundsätzlich frei, ob der Unterhalt durch den Abzug des Unterhaltes von der Bemessungsgrundlage oder durch eine im Effekt gleichwertige, also in der Höhe der Steuerersparnis entsprechende Transferzahlung berücksichtigt wird.

Der Verfassungsgerichtshof, der heute schon sooft angesprochen worden ist, hat es also dem Gesetzgeber, der Politik, uns überlassen, hat uns genügend Handlungsspielraum gegeben, um zu einer gerechten Lösung zu kommen. Dieses Erkenntnis gestattet es also, im gegenwärtigen System zu verbleiben, nämlich bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kindern durch Transferzahlungen und Kinderabsetzbeträge.

Das hat der Herr Bundesminister schon gesagt. Die SPÖ hat zur Reform der Familienbesteuerung immer drei Ziele in den Vordergrund gestellt: eine verfassungskonforme Lösung, ein Lösung vor allem im Interesse der Jungfamilien und einkommensschwächeren Familien – im Gegensatz zur ÖVP –, und es darf zu keinen Steuergeschenken für Reiche und zusätzlichen Förderungen ausschließlich für Bestverdiener kommen.

Wir treten auch nicht ein – das sei hier sehr deutlich gesagt – für jene 30 000 Personen in Österreich, deren monatliches Einkommen ab oder über 70 000 S liegt. (Bundesrat DDr. Königshofer: Die Steuern nehmen Sie gerne von denen!) Daß alleine diese von einer künftigen Familienförderung profitieren, ist für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unmöglich. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sind auch gegen eine Familienförderung, die Anreize für Frauen schafft, damit sie ihren Beruf aufgeben. Wir glauben nämlich, daß die Ziele der Gleichbehandlung auf dem Arbeitsplatz, aber auch der Gleichwertigkeit in der Gesellschaft in Frage gestellt werden. Ziel einer Familienförderung sollten entsprechende Rahmenbedingungen – ich habe auch eingangs meiner Ausführungen darauf hingewiesen – auch für berufstätige Frauen sein, die es ihnen ermöglichen, Familie und Berufstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher begrüßen wir das Vorhaben vom Herrn Bundesminister – er hat es schon angekündigt –, vom Bund her den Ländern zusätzlich 600 Millionen Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Durch das von ihm angekündigte und bewährte 50 :  50-Kofinanzierungsmodell stehen insgesamt 1,2 Milliarden Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See zur Verfügung. Es liegt vor allem an den Regionalpolitikern, rechtzeitig entsprechende Projekte einzureichen. Die Betonung liegt auf rechtzeitig, weil es in der Vergangenheit doch einige Bundesländer gegeben hat, die gar nicht so klein gewesen sind, die diesen Topf, den es bisher gegeben hat, nicht ausgenützt haben.

Nun zu den Eckpunkten des Reformvorschlages der SPÖ:

Alle Familien mit Kindern sollen durch die Reform begünstigt werden, das heißt, jede Familie soll mehr Förderung bekommen als bisher. Aufwendungen für das erste Kind sollen stärker als bisher berücksichtigt werden, um vor allem die Familiengründung zu erleichtern.

Mehrkinderförderung-Neu: Einkommensschwächere Familien sollen verhältnismäßig stärker gefördert werden als einkommensstarke. Das wird einerseits durch fixe einkommensunabhängige


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