Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 60

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terminen zu vermeiden, nicht durch Koordinierung mit anderen Bundesländern, sondern nur durch Abstimmung unserer Ferienwoche mit den Ferienwochen der wichtigsten Herkunftsländer unserer ausländischen Gäste erreichen können.

Der Winter 1997 hat gezeigt, wie nachteilig das Zusammentreffen unserer Semesterferien mit der winterlichen Hauptferienzeit in Deutschland ist. Dabei darf man nicht nur an die Tourismuswirtschaft und an die Überlastung von Straßen und Schipisten denken. Ich denke auch an jene zahlreichen Familien, die mit der preistreibenden Konkurrenz um freie Hochsaisonzimmer, vor allem in günstigen Unterkünften, nicht mithalten können.

Dieses Problem kann nicht dadurch gelöst werden, daß die Semesterferien für Vorarlberger gesetzlich – und somit dauerhaft – von der zweiten auf die erste oder dritte Februarwoche verlegt werden, weil es dann von Jahr zu Jahr, je nach den deutschen Ferienterminen verschieden, zu neuen Kollisionen kommen würde.

Nachdem nun dieses Anliegen bei der letzten Novellierung des Schulzeitgesetzes mangels eines politischen Konsenses in dieser Zweidrittel-Materie nicht mehr berücksichtigt werden konnte, erhielten wir Vorarlberger Bundesräte aufgrund einer parlamentarischen Anfrage von Frau Bundesministerin Gehrer die Zusage, daß in gemeinsamen Gesprächen geklärt werde, wie für Vorarlberg eine sachgerechte Flexibilität der Ferientermine erreicht werden könnte.

Ich und auch Vizepräsident Weiss danken daher, daß diese Zusage nun, nach langwierigen Bemühungen um die erforderliche Zweidrittelmehrheit, im Nationalrat eingelöst werden konnte und unter bestimmten Bedingungen die Verschiebung der Semesterferien um eine Woche erlaubt. Diese Regelung ist nicht nur auf Vorarlberg beschränkt, sondern käme bei Bedarf auch anderen Ländern mit einer vergleichbaren Situation zugute. Daher ist diese gefundene Lösung, wonach eine in Aussicht genommene Verschiebung frühzeitig – zwei Jahre vorher – eingeleitet werden muß, im allgemeinen Interesse, da nun sowohl den Schulen wie auch den Eltern eine langfristige Planung möglich ist.

Bei der Vorbereitung dieses Beitrages bin ich auf einen im Bundesrat am 26. Juni 1987 eingebrachten und dann auch einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag gestoßen, mit dem unter anderen von Dr. Helmut Frauscher, Maria Rauch-Kallat und Dr. Christa Krammer eine flexiblere Gestaltung der Wintersemesterferien gefordert wurde. Sie kam tatsächlich, führte zu Fehlentwicklungen und wurde dann wieder zurückgenommen.

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluß sind wir nun dort, wo die Bundesrats-Entschließung aus dem Jahre 1987 eigentlich hinwollte, nämlich bei einer Bedachtnahme auf die spezifische Situation in den einzelnen Bundesländern, insbesondere hinsichtlich der angrenzenden Nachbarländer. Ich freue mich und danke daher nochmals, daß wir es nun endlich geschafft haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer das Wort. – Bitte.

12.28

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Novelle zum Schulzeitgesetz ist auch ein Zeichen für einen gelebten Föderalismus. Wir wollen es ermöglichen, dort, wo Schwierigkeiten auftauchen, Lösungen zu finden, die dem Bundesland angepaßt sind.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es geht mir dabei vor allem um die Kinder. Es geht mir darum, daß die Kinder in ihrer Semesterferienwoche die Möglichkeit zum Schifahren haben, daß die Pisten nicht "überfüllt" sind, daß es die Möglichkeit zur Erholung gibt. Daher, so glaube ich, ist es ein wichtiger Schritt, daß wir das durch eine mögliche Verlegung den Bundesländern selber überantworten. Daß dabei eine gewisse Koordinationsfunktion vorhanden sein muß, wird dadurch ausgedrückt, daß die Bundesländer den Antrag stellen – die Landesregierungen, die Lan


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