Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 90

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Ich fasse zusammen und möchte noch einmal darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nicht darum herumkommen wird, auch das Tiertransportgesetz-Straße zu novellieren. Angestrebt werden eine Reduzierung der Exportquote von Lebendrindern sowie die Forcierung und der Ausbau von Fleischexporten. Im Zuchtviehbereich sollen Maßnahmen getroffen werden, um den Export – wir haben das auch im Ausschuß diskutiert – mit der Eisenbahn attraktiver zu gestalten. Für den Transport auf der Schiene benötigt man derzeit mehr als die doppelte Zeit als für den Transport auf der Straße.

Außerdem muß man unterscheiden: Der Transport auf der Schiene ist zwar der umweltfreundlichere, aber der tierfreundlichere Transport ist zur Zeit derjenige auf der Straße. Wir sollten daher keine pauschalen Verurteilungen der Tiertransporte vornehmen, sondern die Sache nüchtern und sachlich betrachten. Die tausenden Nutzrinder, die jährlich von Österreich in ferne Länder transportiert werden – ich betone: Nutzrinder, nicht Schlachtrinder! –, sind der beste Beweis für einen sachlichen Umgang mit diesem Bereich. Unsere Bauern schöpfen Einkommen aus dem Viehverkauf und sichern somit die Lebensgrundlage ihrer Familien. Und die Bauern erwarten Solidarität, die Solidarität unserer Gesellschaft.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Betrachten Sie unseren gemeinsamen Entschließungsantrag als Beweis dafür, daß uns der Tierschutz ein wichtiges Anliegen ist. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.40

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

14.40

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich gleich vorweg entschuldigen, meine Stimme ist fast nicht vorhanden. In der Früh habe ich überhaupt keine Stimme gehabt. (Bundesrat Dr. Harring: Sehr interessant!) Ich glaube, ich habe Fieber. Ich nehme an, es wird Ihnen auch schon einmal so gegangen sein, lieber Herr Kollege!

Aber ich möchte trotzdem einige Worte zu diesem Gesetz über den Tiertransport auf der Schiene und in der Luft vorbringen. Von den Vorrednern ist schon intensiv darauf eingegangen worden, wie notwendig dieses Transportgesetz-Straße beziehungsweise -Eisenbahn ist. Es ist ein Beförderungsgesetz, das auch international abgestimmt worden ist.

Meine Damen und Herren! Ich denke, vielen von Ihnen sind die Fernsehberichte, die es vor einiger Zeit über die Tiertransporte gegeben hat, noch in Erinnerung. Ich glaube, daß damals nicht nur die Tierschützer sensibilisiert wurden, sondern die ganze Bevölkerung wurde durch diese grauenhaften Bilder aufgerüttelt.

Ich möchte es folgendermaßen beschreiben: Ein Mensch, der Hunger verspürt, kann einem anderen, der noch nie Hunger gehabt hat, nicht beschreiben, wie das ist. Ein Mensch kennt das Gefühl nicht, wenn er es nicht am eigenen Leib verspürt hat. Ich denke, auch wir Menschen können nicht konkret mitfühlen, wie es den Tieren in den beschriebenen Situationen geht. Ich verstehe schon, daß die Tiere auch als Ware behandelt werden müssen, aber trotz allem sollten wir die Tiere als Lebewesen achten und menschenwürdig behandeln. Dementsprechend sollten wir mit den Tieren auch beim Transport umgehen.

Es ist sehr begrüßenswert, daß beim Tiertransport auch jene Schutzbestimmungen erfüllt werden, nach welchen kranke, verletzte oder schwache Tiere nicht transportiert werden dürfen, und daß auch der Transportweg mit sechs Stunden zeitlich begrenzt ist. Ich meine, damit haben wir sicherlich nicht nur die EU-Richtlinien erfüllt – meine Vorredner haben acht Stunden gefordert –, sondern nehmen mit sechs Stunden maximaler Transportzeit eine Vorreiterrolle in ganz Europa ein. Dieses Zeitlimit können wir nur begrüßen.

Auch die Betreuung der Tiere während des Transports und die Ausstattung der Transportmittel werden in dieser Regelung angesprochen. Wenn man etwa besonders den Transport von Ost


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