Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 97

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Dadurch sollen Dachfonds und thesaurierende Fonds für das breite Publikum und Spezialfonds für Großanleger, die keine natürlichen Personen sind, sowie Pensionsinvestmentfonds für Zwecke der privaten Pensionsvorsorge ermöglicht werden. Weiters sollen gesetzliche Maßnahmen zur Ermöglichung der vereinfachten Fondszusammenlegung geschaffen werden.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Harring. – Bitte.

15.11

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir reden heute über einen Markt, der in ein paar Jahren etwa 100 Milliarden Schilling umfassen wird. Jetzt sind es etwas über 50 Milliarden beziehungsweise rund 60 Milliarden, in ein paar Jahren werden auf diesem Markt, der durch das Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, geregelt wird, 100 Milliarden umgesetzt werden. Das betrifft jährliche Neuveranlagungen, das Volumen, das bereits in Investmentfonds veranlagt ist, liegt nämlich derzeit schon bei rund 600 Milliarden Schilling. Es handelt sich also um eine ganz gewaltige Summe, und die Anleger sind natürlich an einem übersichtlichen und korrekten Gesetz, durch welches berechenbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, interessiert.

Meine Damen und Herren! Die Materie ist äußerst wichtig und ist daher mit Ernst zu behandeln. Daher ist es bedauerlich, daß der Nationalrat diese Gesetzesmaterie gegen Mitternacht in sehr kurzer Form ohne längere Debatte beschlossen hat. Wahrscheinlich war der Grund dafür, daß wieder einmal rückwirkend vorgegangen wurde. Das ist für Anleger aus Österreich, aber insbesondere für internationale Anleger so ziemlich das Schlimmste, was passieren kann. Denn gerade auf einem Finanzmarkt ist es wichtig, daß die Gesetzesbeschlüsse berechenbar sind.

Das kommt aber nicht das erste Mal vor. Der Nationalrat hat dieses Gesetz am 21. 1. beschlossen, der Bundesrat hat es jedoch noch nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Ich habe hier eine kleine Broschüre, die ich Ihnen zeigen möchte. Dieser können Sie entnehmen, wie ernst wir hier im Bundesrat genommen werden. Das liegt allerdings weniger an uns Freiheitlichen als an den Regierungsparteien, weil Sie, meine Damen und Herren, praktisch allem sofort und ohne viel Debatte zustimmen und man sich praktisch darauf verlassen kann, daß hier im Bundesrat nicht eigenständig entschieden wird. Auch die Aufsichtsbehörde nimmt uns nicht ernst, das sage ich deshalb, weil der Herr Staatssekretär jetzt hier ist, und ich werde nicht aufhören, Sie darauf aufmerksam zu machen, bis das abgestellt ist. Ich lade Sie hier heute nicht zum ersten Mal ein, sich mit der Novelle zum Investmentfondsgesetz zu beschäftigen.

Die mir vorliegende Broschüre wurde in den ersten Jännertagen in ganz Österreich verschickt und betrifft ein Spezialseminar. Die Überschrift lautet: "Novelle zum Investmentfondsgesetz". Darunter ist zu lesen: "am 21. Jänner 1998 vom Nationalrat beschlossen", und es findet sich kein Hinweis darauf, daß noch die Behandlung im Bundesrat folgt beziehungsweise die Kundmachung notwendig ist. – Soviel dazu.

In der Broschüre ist dann zu lesen: "Sie erhalten Informationen aus erster Hand von den mit der Ausarbeitung dieser Novelle befaßten Ministerialbeamten." Ich sage heute, daß das die beiden Spitzenbeamten sind. Ich werde sie nicht nennen, aber sie sind in der Broschüre genannt. Der eine Referent "ist Referent in den für Steuerpolitik, Einkommensteuer, Bewertung und EU-Koordination zuständigen Abteilungen des Bundesministeriums für Finanzen. Er betreut in diesem fachlichen Zusammenhang unter anderem schwerpunktmäßig die steuerliche Behandlung von Anteilen an Investmentfonds". Der zweite Spitzenreferent – es sind nur zwei – "ist seit dem Jahre 1991 als Jurist in der Rechtsabteilung der Kreditsektion des Bundesministeriums für Finanzen tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er an der Erarbeitung des Investmentfondsgesetzes 1993 und seiner Novellen mitgewirkt." Die Tagungsgebühr für ein Eintagesseminar be


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