Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 73

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Auch die Diskussion um Halbe-halbe – das Leiberl, das ich von den SPÖ-Frauen erhalten habe, halte ich in Ehren – leistet dazu einen wertvollen Beitrag. (Ruf bei der SPÖ: Warum haben Sie es nicht an, Herr Kollege Jaud?)

Solange ich hier im Parlament bin, werde ich bei jeder passenden Gelegenheit auf die Bedeutung der Hebammen hinweisen. Die Geburt, der Beginn des Lebens, ist wohl die wichtigste Station in unserem Leben. Deshalb müssen wir der Betreuung in diesem Lebensabschnitt besondere Sorgfalt angedeihen lassen.

Die Handhabung der Geburt hat sich in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten in ungeheurem Ausmaß gewandelt. Als ich geboren wurde, also vor ungefähr 60 Jahren, war die Hausgeburt mit Hilfe der Hebamme ein ganz normaler Vorgang. Bei der Geburt meiner ersten zwei Kinder vor ungefähr 35 Jahren wurden wir Männer von der Geburt in den Krankenhäusern noch völlig ausgeschlossen, und es herrschte die Meinung vor, die Männer hätten dabei nichts zu suchen. Bei der Geburt unserer nächsten drei Kinder vor ungefähr 20 Jahren bestand dann schon, zuerst nur in den Geburtenstationen außerhalb der Krankenhäuser, die Möglichkeit, als Mann bei der Geburt dabeizusein. Und heute ist es praktisch schon eine Selbstverständlichkeit, daß der Mann die Frau bei der Geburt begleitet und auch dabei ist. Diese Begleitung bei der Geburt wurde in erster Linie durch die Hebammen eingeleitet und gegen den Widerstand vieler Ärzte durchgesetzt.

Die Hebammen sind neben ihrer unentbehrlichen Hilfe für die Frau auch Garantinnen dafür, daß dieser sehr natürliche Vorgang trotz alle technischen Beiwerks, das es heute schon gibt, nicht zu einer Krankheit gemacht wird.

Insgesamt halte ich die Entwicklung der Geburtshilfe in Österreich für ausgezeichnet, es wäre aber in Zukunft sehr wünschenswert, daß für die mit dem Begriff "Betreuungskontinuität", wie es auch in Ihrem Bericht steht, umschriebene Versorgungsform noch bessere Möglichkeiten geschaffen werden. Das heißt, die Verzahnung des stationären und ambulanten Bereiches sollte in der Zukunft stärker verwirklicht werden.

Nach meiner Auffassung sollte jede Mutter bei Antritt des Mutterschutzes von einer Hebamme – ich betone: von einer Hebamme! – entweder persönlich oder telefonisch kontaktiert und ihr die begleitende Beratung durch die Hebamme angeboten werden. Dasselbe gilt auch für die Zeit der ersten Monate nach der Geburt zu Hause.

In den heutigen Ein-Kind- und Zwei-Kinder-Familien haben die Mädchen kaum mehr Gelegenheit, in ihrer Jugend die Behandlung von Kleinkindern zu erlernen, so wie es früher in großen Familien der Fall war. Die meisten haben noch kein Baby in Händen gehalten. Deshalb halte ich diese Nachbetreuung durch die Hebammen nicht nur als Unterstützung für die Mütter – und natürlich auch für uns Väter–, sondern auch für die Gesundheit der Kinder für ganz besonders bedeutend.

Gesundheitsaufgaben sind Bundessache, deshalb ist auch die Finanzierung der Hebammenausbildung Bundessache. Und wenn in einer Studie, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums erstellt wurde, wie heute schon öfters erwähnt wurde – sie wurde auch von meiner Kollegin Giesinger zitiert –, steht, daß alle sieben Hebammenakademien für die Zukunft der Hebammenausbildung in unserem Lande notwendig sind, dann, Frau Ministerin, ist es auch Aufgabe des Gesundheitsministeriums, dafür Sorge zu tragen, daß die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Ausbildung der Hebammen geschaffen werden.

Um über die Auswirkungen des neuen Hebammengesetzes Informationen zu erhalten, hat der Bundesrat 1994 den Antrag gestellt, den vorliegenden Bericht anzufertigen und dem Bundesrat vorzulegen.

Weil die ersten ausgebildeten Hebammen nach dem neuen dreijährigen Ausbildungszeitraum aber erst heuer im Herbst fertig werden und die finanzielle Gestaltung der Hebammenausbildung vom Ministerium auf die Länder überwälzt werden soll, möchten wir über diese Situation


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