Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 85

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Wir kommen zur Abstimmung über den Bericht über die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes im Jahre 1996.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes über das Jahr 1996.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag auf Kenntnisnahme des Berichts ist somit angenommen.

Ich darf den Herren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes und dem Herrn Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes sehr herzlich dafür danken, daß sie bei dieser Debatte anwesend waren. (Allgemeiner Beifall.)

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei Internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 171/1991 (1080 und 1090/NR sowie 5651 und 5655/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei Internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 171/1991.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Finanzausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 15. April 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben. – Danke.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Harring. – Bitte.


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