Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 44

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

11.15

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Über die Kunst und Kultur wurde schon immer viel diskutiert, und es gibt immer unterschiedliche Meinungen. Dies zeigt auch die heutige Diskussion. Selbst unter den Kulturschaffenden gibt es Meinungsverschiedenheiten. Die Worte der Frau Ministerin kann ich nur alle unterstreichen, und darauf, daß wir unser Kulturgut – denn der österreichische Staat besitzt sehr viele Kulturgüter – auch dementsprechend erhalten und präsentieren, sind wir ganz besonders stolz.

Wenn wir über den Kulturbericht debattieren, der Ihnen vorliegt und der heute schon sehr oft angesprochen wurde, so kann die Ausführungen meiner Vorredner, die ihn aufgrund des materiellen Wertes dieser Exemplare quasi als Kunstwerk ansehen, nur unterstreichen. Dieser Bericht zeigt die kulturellen Tätigkeiten eines Jahres auf, und er ist auch sehr föderal, denn er geht in seinem Querschnitt auch entsprechend auf die Bundesländer ein. Es sind auch punktuelle, finanzielle Investitionen auf unsere Bundesländer aufgeteilt. Man kann nur immer wieder sagen, Kultur ist ein Gut, das uns finanziell etwas wert sein muß und auch in Zukunft etwas bringen wird.

Meine Damen und Herren! Nun zu dem Bericht über die Umsetzung der EU-Richtlinie 93/7/EWG: Mit dieser Richtlinie soll sichergestellt werden, daß die Kulturgüter, die aufgrund der jeweiligen nationalen Gesetze widerrechtlich von einem EU-Staat in einen anderen gebracht wurden und als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft werden, von jedem Mitgliedstaat zurückgefordert werden können. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und das wurde von der Frau Ministerin auch ausdrücklich betont. Man kann es zeitgeschichtlich sicherlich zurückverfolgen und andere Querverbindungen herstellen. Aber ich glaube, daß der ersuchende Mitgliedstaat auch auf die Rückgabe geklagt werden kann, das ist eine sehr gute Sache. Man muß aber auch auf die Privatsphäre achten.

Bei der Diskussion über die Kulturgüter kann es sich auch um nationales Kulturgut, um kirchliche Einrichtungen und so weiter handeln. Ich glaube, in den Bestimmungen ist auch taxativ aufgelistet, unter welche Kategorie welches Kulturgut fällt. Über den Rückgabeanspruch ersuchender Mitgliedstaaten soll in einem Außerstreitverfahren verhandelt werden. Ich glaube, das ist auch eine sehr gute Bestimmung.

Meine Fraktion wird beiden Punkten die Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Pühringer. – Bitte.

11.18

Bundesrätin Uta Barbara Pühringer (ÖVP, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Wortmeldung auf die Richtlinie des Rates vom 15. März 1993, welche die Rückgabe von Kulturgut behandelt, das unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates in einen anderen verbracht wurde. Es sind von den Vorrednern schon einiges aus dem Inhalt und die Bedenken, die geäußert wurden, aufgezeigt worden. Ich möchte aber die wichtigsten Inhalte noch einmal erörtern und zusammenfassen, um die Bedeutung dieses Gesetzes bewußt zu machen.

Mit dieser Richtlinie ist die gesetzliche Basis geschaffen worden, die es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, Kulturgüter, die aufgrund der jeweiligen nationalen Gesetze widerrechtlich in einen anderen Mitgliedsstaat verbracht worden sind und die der geschädigte Staat schon vor oder aber auch erst nach der Verbringung als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft hat, von jedem anderen Mitgliedsstaat der EU, in den es verbracht wurde, zurückzufordern. Es kommt dabei nur solches Kulturgut in Frage, das


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