Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 75

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Präsident Ludwig Bieringer: Der von den Bundesräten Monika Mühlwerth und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Aloisia Fischer. – Bitte.

13.44

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lebenssituation der Frauen hat sich gegenüber früher stark verändert und läßt sich nicht mehr in ein Schema pressen. Es hilft aber nicht, dieses Thema aggressiv zu diskutieren, wie es leider manches Mal passiert. Es hat sich sehr wohl – meine Vorrednerin ist nicht mehr im Raum –, seit sich Frauen verstärkt zu Wort melden, einiges geändert.

Das Frauen-Volksbegehren hat die Frauenanliegen wieder verstärkt in die Diskussion gerückt. Mit den heutigen Beschlüssen werden weitere Schritte in die richtige Richtung gesetzt. Der Gleichheitsgrundsatz steht seit Anfang in unserer Bundesverfassung, die Umsetzung dazu auf einem anderen Blatt. Gleichbehandlung, Gleichstellung lassen sich nicht verordnen, das wissen wir aus dem täglichen Leben. Gleichberechtigung, Partnerschaft müssen gelebt, gelehrt (Bundesrat DDr. Königshofer: Und gelernt!) und gelernt werden.

Die vorliegende Änderung des Artikels 7 Abs. 2 und 3 der Bundesverfassung halte ich, trotz vorsichtiger Formulierung, als eine Hervorhebung im positiven Sinn der Frauenanliegen. Es ist gut, diese im gewichtigsten Gesetzeswerk verankert zu wissen. Die vorliegende Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes bezüglich Frauenförderung auf betrieblicher Ebene wird durch die Einfügung eines § 92b fixiert, welcher aussagt, daß der Betriebsinhaber verpflichtet ist, im Rahmen der Beratung nach § 92 Maßnahmen zur Frauenförderung mit dem Betriebsrat zu bearbeiten. Auch ein Vorschlagsrecht des Betriebsrates wird normiert.

Ebenfalls auf betrieblicher Ebene besser berücksichtigt werden sollen Familienpflichten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Ich denke, daß es auch positiv ist, Betriebe hervorzuheben, die wichtige und positive Schritte für Arbeitnehmerinnen setzen. Diese Betriebe auch in der Öffentlichkeit hervorzuheben, auch durch Förderungen zu unterstützen, ist für mich sinnvoller, als Betriebe, die dies nicht tun, zu bestrafen.

Durch die Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 sowie des Eltern-Karenzurlaubsgesetzes soll Männern und Frauen die Möglichkeit gegeben werden, neben ihrem karenzierten Dienstverhältnis eine geringfügige Beschäftigung auszuüben. Es sind dies beides Vorlagen, die durch das praktische Leben diktiert wurden. Es waren Korrekturen, die im Interesse der Familien genutzt und positiv gesehen werden können. Frauen wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen Chancengleichheit. Bei allen Forderungen für die Frauen muß aber auch die Balance zwischen dem Schutz, zwischen der Verbesserung für die Frauen und den Hürden, die womöglich durch Regelungen gegen sie aufgebaut werden, gehalten werden. Wo immer Frauenrechte stark verankert sind, ist auch nicht selten eine gewisse Reserviertheit den Frauen gegenüber zu bemerken.

Es gibt aber noch einen Aspekt: Frauen sollen zwischen Berufsleben, zwischen Karriere oder der Möglichkeit, ob sie zu Hause bleiben oder Beruf und Familie verbinden wollen, wählen können. In der Fragestunde wurden von Frau Bundesministerin Gehrer der Wert der flexiblen Lebensplanung, der Wert der Haus- und Familienarbeit, der Betreuung der Kinder durch Vater und Mutter angesprochen.

Ihre Aussage, sehr geehrte Frau Bundesministerin, im Plenum des Nationalrates: Wenn Frauen sich dafür entscheiden, zu Hause zu bleiben, müssen sie sich der Tragweite ihres Entschlusses bewußt sein!, verstehe ich nicht. Ich denke, so kann es doch nicht sein, daß Familienarbeit, Kinderbetreuung nur dann einen Wert haben, wenn sie außer Haus, außerhalb der Familie stattfinden. Denn genauso könnte man umgekehrt sagen: Frauen, die in den Beruf einsteigen, müssen sich bewußt sein, daß sie womöglich unterschiedliche Anforderungen, rechtliche Absicherungen zu tragen haben.


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