Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 105

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Oder ich erinnere an die Österreichischen Bundesbahnen: Auch hier kam es zu einer Aufstockung des Vorstandes nach schwarz-rotem Strickmuster. Und jetzt hat der Kampf um den ORF begonnen. Rot und Schwarz bringen bereits ihre Kandidaten in Position, nachdem Generalintendant Zeiler, frustriert von den österreichischen Verhältnissen, das Handtuch geworfen und das Angebot eines deutschen Privatsenders angenommen hat.

Meine Damen und Herren! Dieser parteipolitisch motivierte Kuhhandel ist aber nicht nur auf Österreich beschränkt. Diese schwarz-rote Erbsünde, die in Österreich entstanden ist, haben Sie auch nach Europa getragen. Auch die Österreich zustehenden Posten bei der EU werden nach rot-schwarzem Strickmuster besetzt. Es hat sogar schon diesbezügliche Beschwerden zuständiger EU-Behörden in Österreich gegeben.

Meine Damen und Herren! Wir finden das mehr als beschämend – beschämend nicht nur vor Europa, sondern vor allem vor unserer Jugend! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Unsere heutige dringliche Anfrage hat daher den Sinn, das erst kürzlich, nämlich am 1. März, in Kraft getretene Objektivierungsgesetz diesbezüglich zu hinterfragen. Meine Damen und Herren! Der Freitod des Kontrollbankdirektors Dr. Praschak soll nicht ganz vergeblich gewesen sein. Wir Freiheitlichen werden auf jeden Fall dafür sorgen, daß sein politisches Vermächtnis nicht ungehört in diesem Lande verhallt. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zur Beantwortung hat sich der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

16.23

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich festhalten, daß ich nach Artikel 78 B-VG zur parlamentarischen Vertretung des Bundeskanzlers befugt bin. Der Herr Bundeskanzler macht daher von seinem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht zur Vertretung Gebrauch, und es ist durchaus üblich, daß sein Staatssekretär Antwort auf etwaige Fragen gibt.

Ich darf aber auch noch darauf hinweisen, daß der Bundeskanzler bei der letzten Sitzung des Bundesrates anwesend war und auch sehr lange geblieben ist, um einem sehr wichtigen Thema die entscheidende Gewichtung durch einen Vertreter der Regierung zu geben.

Zur dringlichen Anfrage möchte ich auf die Präambel und die hier teilweise wiederholten Unterstellungen beziehungsweise persönlichen Diffamierungen nicht eingehen und nicht Antwort geben. Ich werde mich ausschließlich auf die Beantwortung der Fragen beschränken.

Ich komme somit zur Beantwortung und möchte zu den Fragen 1 und 2 wie folgt antworten:

Das Stellenbesetzungsgesetz regelt die Bestellung von Mitgliedern des Leitungsorganes von Unternehmungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Ausschlaggebend ist der Beteiligungsanteil der öffentlichen Hand. Konkret gilt das jedenfalls für Unternehmen, an denen der Bund allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit mindestens 50 Prozent Eigenkapital beteiligt ist oder die der Bund allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt. Einer solchen finanziellen Beteiligung ist die Beherrschung von Unternehmungen durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen gleichzuhalten. Die Zuständigkeit des Rechnungshofes erstreckt sich auch auf Unternehmungen jeder weiteren Stufe, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen. – Dies ist im Artikel 126b Bundes-Verfassungsgesetz geregelt.

Vor dem Inkrafttreten des Stellenbesetzungsgesetzes war die Bestellung von Leitungsorganen von Unternehmen, an denen der Bund, Länder oder Gemeinden allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern mit wenigstens 50 Prozent des Grund- oder Stammkapitals beteiligt sind, mit einer vorangehenden Ausschrei


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