Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 11

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Präsident Ludwig Bieringer: Ich eröffne die 641. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 640. Sitzung des Bundesrates vom 29. April 1998 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Hedda Kainz, Johanna Schicker, Mag. Harald Repar und Gottfried Jaud.

Fragestunde

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde.

Um die Beantwortung aller zum Aufruf vorgesehenen Anfragen zu ermöglichen, erstrecke ich die Fragestunde, sofern mit 60 Minuten das Auslangen nicht gefunden wird, im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten erforderlichenfalls auf bis zu 120 Minuten.

Ich beginne jetzt – um 9.05 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

Präsident Ludwig Bieringer: Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 908/M, an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Erich Farthofer, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Erich Farthofer (SPÖ, Niederösterreich): Sehr verehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

908/M-BR/98

Sind die derzeitigen Maßnahmen im Bereich des Studienförderungsgesetzes ausreichend?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Hoher Bundesrat! Die derzeitigen Maßnahmen im Bereich der Studienförderung sind bisher einigermaßen ausreichend gewesen. Wir sind allerdings der Überzeugung, daß Verbesserungen möglich und notwendig sind, und zwar insbesondere deshalb, weil wir der Auffassung sind, daß es auch darum geht, die Studie, die wir zur sozialen Lage der Studierenden haben anfertigen lassen, konkret zu evaluieren und entsprechende Schlußfolgerungen daraus zu ziehen.

Die Schlußfolgerungen sind derzeit auch legistisch in Vorbereitung. Wir haben vor, im Laufe des zweiten Halbjahres des heurigen Jahres einen entsprechenden Gesetzesvorschlag im Nationalrat einzubringen mit der Zielsetzung, zum 1. März des kommenden Jahres, also zum Sommersemester 1999, die Studenten bereits mit neuen Vorschlägen begleiten zu können.

Im wesentlichen geht es darum, daß wir einerseits im Lichte der erfolgten Familienförderungsreform auch Anpassungen der rechtlichen Grundlage für die Studienförderung schaffen, die darauf abzielen, im Falle des Höchststipendiums tatsächlich lebenshaltungskostendeckende Stipendien zu schaffen. Andererseits geht es uns darum, für eine ganze Reihe von Studierenden, deren Zahl in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, das sind insbesondere berufstätige Studierende, Studierende mit Sorgepflichten und überhaupt im Alter schon etwas fortgeschrittene Studierende, entsprechende Grundlagen für Stipendien zu schaffen, insbesondere was beispielsweise die Periode des Abschlusses des Studiums betrifft.


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