den Fortbesitz des Führerscheins der Klasse Feuerwehr anerkannt werden. Es wird kein C 1 und auch kein C sein, sondern es wird eine Sonderform des Führerscheins der Klasse C für Lenker von Feuerwehrfahrzeugen bei Freiwilligen Feuerwehren werden.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.
Die Fragestunde ist hiemit beendet.
Einlauf und Zuweisungen
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind elf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch den übrigen Mitgliedern des Bundesrates zugeteilt.
Eingelangt ist ferner ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend Nominierung eines österreichischen Vertreters in den Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank. Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung des Schreibens.
...Schriftführerin des Bundesrates Ilse Giesinger: "Betrifft: Österreich – EU: Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank; Nominierung des österreichischen Vertreters; Unterrichtung des Bundesrates.
Gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG wird mitgeteilt, daß die Bundesregierung, die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuß des Nationalrates vorausgesetzt, am 12. 5. 1998 beschlossen hat, für die Neubestellung des ordentlichen Mitglieds des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank das derzeitige ordentliche Mitglied, Herrn Mag. Thomas Wieser, stellvertretender Leiter der Sektion III des Bundesministeriums für Finanzen, zu nominieren."
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Verlesung.
Eingelangt sind weiters zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden. Diese genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates. Eine weitere geschäftsordnungsmäßige Behandlung der vorliegenden Beschlüsse durch den Bundesrat ist daher nicht vorgesehen.
Eingelangt sind ferner jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind, sowie der Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Agrarverfahrensgesetz, das Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Fremdengesetz 1997, das Handelsgesetzbuch, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Bundestraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert werden.
Der Herr Präsident hat alle eingelangten Beschlüsse sowie den Berufsbildungsbericht 1997 des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Soweit die Ausschüsse ihre Vorberatungen abgeschlossen haben, wurden schriftliche Ausschußberichte erstattet.
Der Herr Präsident hat all diese Vorlagen – mit Ausnahme des zuvor verlesenen Beschlusses – sowie die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 2. Halbjahr 1998 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.
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