Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 44

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Im Perchtoldsdorfer Übereinkommen – das wurde heute schon zitiert; das muß ich nicht näher erläutern – wurde deshalb nicht nur eine Reform des Bundesstaates, sondern auch eine Aufwertung des Bundesrates paktiert. Es wurde dort festgeschrieben, daß der Bundesrat zu seiner eigenen Reform Vorschläge machen wird. Aber, meine Damen und Herren, wo sind diese Vorschläge? – Es wäre eigentlich unsere Aufgabe gewesen, hier klare Vorstellungen zu entwickeln und sie auch in den parlamentarischen Debattenprozeß einzuleiten.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen – wir haben das hier im Bundesrat auch schon erlebt – stellte sich diese erste Bundesstaatsreform als eher föderalismusfeindlich dar, weshalb es damals keine Zustimmung von den Ländern gab. Die Regierungsvorlage mußte damals zurückgezogen werden.

Die Debatte um eine Bundesstaatsreform ist aber anscheinend derzeit zu einem gänzlichen Stillstand gekommen, denn die Debatte auf parlamentarischer Ebene – ich denke, daß früher oder später auch der Bundesrat seine Position zu einer Bundesstaatsreform wird darlegen müssen –, die öffentliche Debatte ist nicht feststellbar.

Um eine weitere Aushöhlung des bundesstaatlichen Prinzips der Bundesverfassung zu verhindern, sollten daher nach Auffassung der Freiheitlichen die Beratungen über diese Bundesstaatsreform auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern bereits vereinbarten Grundsätze auf Regierungsebene möglichst rasch wiederaufgenommen werden. Ziel der Beratungen muß eine Stärkung der Länderrechte sein.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Gestaltung des Bundesstaates ist natürlich die Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften. Das diskutieren wir ja heute auch mit dem Konsultationsmechanismus. Rechtsetzende Akte einer Gebietskörperschaft bewirken oftmals für andere erhebliche finanzielle Belastungen, ohne daß sich diese dagegen erfolgreich zur Wehr setzen können.

Eine Regelung, die die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu ordnet und für diesen Fall auch Vorkehrungen trifft, liegt doch im Interesse der Verwirklichung des bundesstaatlichen Prinzips. Wir wollen das auch durchaus anerkennen, zumal es fast ausschließlich rechtsetzende Akte des Bundes sind, deren finanzielle Auswirkungen auf die anderen Gebietskörperschaften Gegenstand weitläufiger Debatten sind.

Meine Damen und Herren! Diese Koordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist aber im Verfassungsorgan Bundesrat einzurichten. Dafür sind wir Bundesräte da, und dafür sieht die Bundesverfassung dieses parlamentarische Organ, dem Sie alle angehören, eigentlich auch vor. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Natürlich müßte der Bundesrat, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, reformiert werden. Das ist von unserer Seite aus keine Frage. Wir haben auch schon die entsprechenden Anträge gestellt. Wir Freiheitlichen – aber nicht nur wir Freiheitlichen, sondern auch andere Fraktionen in diesem Hohen Hause hier – haben Anträge zur Reform des Bundesrates eingebracht. Im Perchtoldsdorfer Abkommen – ich habe schon darauf hingewiesen – wurde auch angeregt, daß der Bundesrat reformiert werden sollte, und von seiten des Bundesrates, nehme ich an, gab es damals die Zustimmung dazu und auch die Aussicht, daß der Bundesrat zu seiner eigenen Reform eigene Vorschläge erarbeiten werde.

Wir Freiheitlichen haben schon Vorschläge gemacht. Wir haben verlangt, daß die österreichische Länderkammer ein verbindliches Vetorecht gegenüber dem Nationalrat bekommen sollte. Bei einer allfälligen Pattstellung der beiden Kammern sollte ein Vermittlungsausschuß das letzte Wort haben. Die Zahl der Bundesräte könnte verringert werden. Es müßte eine Regelung beschlossen werden, daß die Bundesräte mit den Absichten ihrer Landtage in irgendeiner Weise verschränkt werden können. Ob man das mit einer Bindung an die Beschlüsse der Landtage macht oder wie auch immer, sei dahingestellt; darüber könnte man ja debattieren.

Wir haben weiters vorgeschlagen, daß der Landeshauptmann kraft seines Amtes im Bundesrat sein sollte. Wir haben vorgeschlagen, daß die Landeshauptleutekonferenz, die Landtagspräsi


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