Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 120

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ein Bundesgesetz, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über all diese Punkte hat Herr Bundesrat Josef Rauchenberger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Josef Rauchenberger: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Zum Punkt 15, der Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG, darf ich berichten:

Artikel I des gegenständlichen Beschlusses unterliegt gemäß Artikel 42 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz nicht dem Einspruchsrecht des Bundesrates.

Der Finanzausschuß stellt daher nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates – soweit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Zum Punkt 16, dem Hypothekenbankgesetz und dem Pfandbriefgesetz, stellt der Finanzausschuß nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Punkt 17, dem Garantiegesetz 1977, stellt der Finanzausschuß nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Letztlich stellt der Finanzausschuß auch zu Punkt 18, dem Glücksspielgesetz, nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Verhandlungen fortzusetzen.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Harring. Ich erteile es ihm.

22.20

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich werde versuchen, Ihnen ganz kurz unsere Vorstellungen zu den gegenständlichen Finanzgesetzen mitzuteilen, damit Sie sehen, daß sich die Freiheitlichen zu Materien, die vernünftig und ausgegoren sind, immer wieder sehr gerne positiv stellen und mitgehen.

Zunächst zum Hypothekenbankgesetz: Ich glaube, daß dieses wirklich ausgesprochen positiv ist, weil damit hinsichtlich der Hypothekenbanken in ganz Österreich eine Wettbewerbsgleichheit mit anderen Mitgliedstaaten hergestellt wird. Das ist sicherlich zu unterschreiben.

Ich frage mich lediglich, warum die Schweiz miteinbezogen wird beziehungsweise es keine unterschiedliche Stellung zur Schweiz gibt: Ist das vielleicht die Vorbereitung auf eine engere Zusammenarbeit auch auf anderen Gebieten?

Wir Freiheitlichen werden, weil diese Materie, wie gesagt, tatsächlich ausgegoren und vernünftig ist, zustimmen.

Eine offene Frage ist, wie in Hinkunft der Verkauf von Landeshypothekenanstalten in den einzelnen Bundesländern vor sich gehen wird. Denn durch diesen Gesetzesbeschluß wird offensichtlich der Wert der Hypothekenbanken insgesamt steigen, und ich meine, daß die Länder für sich entscheiden müssen, ob solche Lösungen wie jene, welche unlängst in der Steiermark


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