Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 188

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großer Gefahr! Glauben Sie mir das, denn ich kenne die Abänderungsanträge der Freiheitlichen Partei zu diesem Ground-Handling-Gesetz im EU-Parlament!

Im großen und ganzen kann man diesem Gesetz zustimmen. Wir von den Sozialdemokraten werden das tun.

Herr Bundesminister! Nun noch ein Anliegen von mir: Es ist bekannt, daß ich gelernter Lokomotivführer bin, und ich meine, daß speziell wir Sozialdemokraten irgendwann an die Treibstoffbesteuerung beim Flugverkehr herangehen müßten. Denn das würde bedeuten, daß es auch im Wegekostenbereich eine Annäherung der Kostenwahrheit zwischen Schiene, Straße und auch Luftverkehr gibt. – Wir Sozialdemokraten werden die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Minister Einem. – Bitte.

13.29

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Zunächst eine Anmerkung: In der Tat hatten wir – das werden einige von Ihnen wissen – dieses Gesetz ursprünglich anders konzipiert, als die vom Nationalrat herübergekommene Vorlage jetzt aussieht. Der wesentliche Grund, aus dem wir im Begutachtungsverfahren eine andere Konzeption hatten, war, daß wir gemeint haben, wir sollen die Regelungen, die auf EU-Ebene erlassen wurden, da und dort auch den spezifisch österreichischen Bedürfnissen anpassen.

Wir haben dann, wie das unserer Praxis entspricht, mit den Betroffenen – das waren insbesondere die Arbeitnehmerseite und die Luftverkehrsunternehmen der AUA-Gruppe, aber auch der Flughafen selbst – ausführliche Gespräche geführt. Die Konsequenz daraus war: Am Ende haben wir uns auf jenen Kompromiß geeinigt, der durch die EU-Richtlinie vorgegeben war.

Jetzt kann man natürlich sagen: Das ist unerhört! Jetzt ist das eine nicht enthalten und das andere auch nicht. – Aber der springende Punkt ist nicht, daß man jeder Gruppe das sagt, was sie gerne hören möchte, sondern daß man im politischen Geschäft einen Kompromiß erzielt, den eine Mehrheit zu tragen in der Lage ist und mit welchem eine Verbesserung der heute gegebenen Situation erreicht wird.

Nun noch ein Wort zum Thema Versicherungspflicht: Im allgemeinen haben Unternehmen die Verpflichtung zum Abschluß einer Pflichtversicherung in einer bestimmten Mindesthöhe nicht besonders gern. Andererseits müssen sie in diesem Zusammenhang daran denken, daß es bei der Betankung von Flugzeugen relativ leicht zu einem Unfall kommen könnte und daß dabei, ganz abgesehen von Personenschäden, große Werte auf dem Spiel stehen. In Anbetracht dessen kann eine Versicherungssumme in Höhe von 350 Millionen Schilling als Obergrenze der Schadensdeckung unter Umständen auch deutlich zuwenig sein.

Wir sollten uns dessen bewußt sein, daß es den Versicherungsunternehmungen einerseits ohne weiteres möglich ist, die relative Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadensfalles nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten abzuschätzen, und daß es andererseits im Schadensfall sowohl im Interesse der Betroffenen als auch im Interesse des Unternehmens, das gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet ist, angemessen zu sein scheint, daß es eine ordentliche Deckungssumme gibt. Das war auch der Grund dafür, daß es gelungen ist, eine höhere Deckungssumme als die allerniedrigste zu erreichen. Allerdings ist die jetzt vorgesehene Deckungssumme von 350 Millionen meiner Meinung nach noch immer der Untergrenze sehr nahe.

Insgesamt aber gehen wir hier einen Weg der verantwortlichen Liberalisierung, und das ist der Weg, zu dem wir uns bekennen. Ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem Entwurf. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.


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