Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 191

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Das wollen wir nicht. Wir wollen Wettbewerbsfreiheit, wir wollen Wettbewerbsgleichheit, eben aus den Überlegungen heraus, die ich vorhin skizziert habe. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, werden wir Freiheitliche dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht erteilen können. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.41

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Peter Polleruhs. Ich erteile ihm das Wort.

13.41

Bundesrat Ing. Peter Polleruhs (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es geht um den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni betreffend ein Bundesgesetz – wie wir vom Kollegen schon gehört haben –, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird. Gestatten Sie, daß ich auszugsweise einige Sätze daraus zitiere.

"Der restliche für DCS-1800 reservierte Frequenzbereich" – Sie haben es zum Schluß angesprochen – "ist derart zu verwerten, daß jedenfalls eine weitere Konzession mit einer bundesweiten Versorgungspflicht und darüber hinaus mehrere andere, nicht bundesweite Konzessionen vergeben werden sollen. Inhaber einer Konzession zur Erbringung des öffentlichen Sprachtelefondienstes mittels Mobilfunk sind von der Vergabe einer weiteren Konzession mit bundesweiter Versorgungspflicht im für DCS-1800 reservierten Frequenzbereich ausgeschlossen. Die Bewerbung um andere Konzessionen im Mobilfunkbereich steht ihnen jedoch frei."

Ähnlich geht es weiter. Sie werden mir bestätigen, daß es ein relativ trockener Gesetzestext ist, jedoch vermischt mit einem Hauch von Technik. Bezüglich Technik möchte ich sagen: Herr Kollege Königshofer hat ausführlich erklärt, was heute schon alles möglich ist, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen – Hand aufs Herz! –, die meisten kennen sich ohnedies nicht aus. Alle sind jedoch verärgert, wenn die Technik wieder einmal nicht funktioniert. Es sind dann alle schuld, nur nicht man selbst.

Die Schuldigen oder die Nichtschuldigen an der Gesetzesänderung wurden auch in den Reihen der Nationalräte gesucht. Ich darf hier auszugsweise einige Meinungen des Nationalrates zu dieser Gesetzesänderung wiedergeben.

Es hat Abgeordneter Ing. Meischberger von der F gemeint, daß seine Fraktion eine Zustimmung zu dieser Vorlage im Hinblick auf die unterschiedliche Vergabe der verschiedenen Frequenzen ablehnt. Er hat weiters einen Entschließungsantrag eingebracht, weil er eine unnötige Belastung der Landschaft mit Sendemasten gegeben sieht.

Abgeordneter Parnigoni von der Sozialdemokratischen Partei spricht von einer optimalen Verwertung der restlichen Frequenzen und zeigt sich überzeugt davon, daß es aufgrund eines vierten bundesweiten Anbieters zu mehr Wettbewerb und zu mehr Attraktivität kommen wird, was sich letztendlich in attraktiveren Preisen für den Kunden niederschlägt.

Abgeordneter Barmüller vom Liberalen Forum bezeichnet den Antrag der F als an der Wirklichkeit vorbeigehend, da der Überlappungsbereich zwischen den einzelnen Sendegebieten zu gering sei. Hinsichtlich der Vorlage zeigt sich dieser Redner skeptisch, inwieweit damit tatsächlich Rechtssicherheit garantiert werden könnte. – Sie sehen, daß es dort sehr viele unterschiedliche Meinungen gegeben hat.

Frau Dr. Moser wäre nicht bei den Grünen, wenn sie nicht – am Gesetz vorbeischauend – den Antrag der Freiheitlichen unterstützen würde, weil es ihr um das Landschaftsbild und um die Bedenken der Anrainer geht.

Das mag stimmen, aber wenn man gewisse Dinge haben will, dann kann man nicht nach dem Motto handeln: Ich bin nicht dafür, weil ich dagegen bin. – Aber ganz so kann es auch nicht sein. (Präsident Gerstl übernimmt den Vorsitz.)


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