Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 193

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Land draußen immer wieder –, sage: Können die nicht etwas Anständiges machen? – Das sind eben die zwei Seelen, die man in der Brust hat. Aber vielleicht ist es doch möglich, daß wir eine geordnete, eine halbwegs geordnete Regelung zustande bringen, bevor es – davor habe ich Angst – zu spät ist.

Das wäre es gewesen. Das waren meine Bedenken. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Caspar Einem. – Bitte.

13.50

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Vielleicht zunächst zu den Bedenken des Bundesrates Pfeifer: Ich kann hier ankündigen, daß das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr in diesen Tagen einen Gesetzentwurf in Begutachtung schickt, der darauf abzielt, daß künftighin Betreiber von Mobilfunksendeanlagen verpflichtet sein werden, anderen ebensolchen die Mitnutzung der von ihnen aufgestellten Sendemasten zu erlauben – gegen Entgelt natürlich –, falls diese das wünschen.

Das Ziel dieser Gesetzesbestimmung, die wir vorschlagen, ist, die Zahl der Sendemasten auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren oder zumindest überhaupt zu reduzieren. Was nämlich ein vernünftiges Maß ist, läßt sich ohneweiters nicht feststellen. Denjenigen, denen es relativ egal ist, daß ein Sendemast dort steht, wird es Wurscht sein, den anderen, die es stört, ist jeder zuviel. Was wir also versuchen wollen, ist, eine Reduktion in der "Versendemastung" der österreichischen Landschaft oder auch des Stadtbildes manches Städte zu erreichen. – Das nur als Vorankündigung.

Die Begeisterung in der einschlägigen Branche hält sich freilich in Grenzen. Es gibt jetzt schon einige, die freiwillig und auf vertraglicher Basis miteinander kooperieren. Es gibt andere, die aus Gründen der geheimen Konzeption ihrer Netzkonfiguration nicht daran interessiert sind, sich auch nur partiell mit den Betreibern anderer ebensolcher Netze zu treffen. Das Gesetz greift in diese Freiheit ein. Wir werden sehen, welche Reaktionen wir auf den Vorschlag bekommen. Er ist fertiggestellt und geht in diesen Tagen in Begutachtung.

Vielleicht noch zur freiheitlichen Fraktion, weil DDr. Königshofer darauf hingewiesen hat, daß er und seine Fraktion dem vorliegenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates nicht zustimmen, weil dies eine neuerliche Stärkung der Post ist.

Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen! Sie werden nicht zustimmen, aber Sie werden sich in einem Irrtum befinden. Das sollten Sie zumindest wissen. Sie kritisieren die Novelle. Sie übersehen dabei, daß § 125 Abs. 3 schon heute, also in der alten Gesetzesfassung, eine Regelung vorsieht, die unter bestimmten Bedingungen, die dort beschrieben sind, der PTA oder Mobilkom und max.mobil die Möglichkeit auf Zuteilung zusätzlicher Frequenzen einräumt, und zwar ab jenem Zeitpunkt, ab dem sie mit den zugewiesenen 900er-Frequenzen an eine objektive Grenze ihrer Marktentwicklung stoßen. Daran ändert der vorliegende Gesetzesbeschluß nichts. Das einzige, was er tut, ist, daß er noch deutlicher, als das in der ursprünglichen Bestimmung des § 125 Abs. 3 geregelt gewesen ist, klarstellt, daß jedwede darüber hinausgehende andere Frequenz bis zu dem Zeitpunkt, den schon § 125 Abs. 3 enthält, nämlich drei Jahre nach Erstzuteilung, ausgeschlossen ist.

Ich denke, das ist nicht ein Vorteil der PTA oder der Mobilkom, sondern das ist ein klarer Nachteil, was ihre Chancen betrifft, und es ist zugleich ein Vorteil für die weitere Marktentwicklung der Mobiltelefonie, weil es uns darum geht, unter den Bedingungen begrenzt zur Verfügung stehender Frequenzen im DCS-1800-Bereich dafür Sorge zu tragen, daß eher ein vierter dazukommt, als daß ein schon bestehender Betreiber zusätzliche Frequenzen bekommt.

Das ist Zweck der jetzt vorliegenden Gesetzesbestimmung. Ich denke daher, daß ziemlich klar ist, daß Sie zwar ablehnen werden, aber daß Sie sich in einem Irrtum über den Grund befin


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