Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 41

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Laut Sportbericht 1996 haben die Bundessporteinrichtungen nicht weniger als 180 Millionen Schilling Zuschuß erhalten. Setzt man diesen Betrag in ein Verhältnis zu den 228 000 Nächtigungen von 1996, so kommt man auf stolze Kosten in der Höhe von 800 S pro Nächtigung. Es wäre schön, wären diese Kosten in der Vergangenheit tatsächlich zur Gänze den förderungswürdigen Sportlern zugute gekommen!

Daß es bei den Sporteinrichtungen des Bundes auch zu mißbräuchlichen Verwendungen kommen kann, wissen wir schon seit Jahren. Schon der damalige Minister Ausserwinkler hat 1993 diese Mißbräuche aufgezeigt. Für die Zukunft muß die mißbräuchliche Verwendung der betroffenen Einrichtungen ein für allemal ausgeschlossen werden, denn weder dem Steuerzahler noch den förderungsbedürftigen Sportlern ist der falsche Einsatz von Fördermitteln und geförderten Einrichtungen zumutbar.

In meinem Redebeitrag möchte ich jedoch nicht verhehlen, daß ich mich den Worten des Kollegen Wilfing – (Bundesrat Mag. Wilfing spricht leise mit einem Sitznachbarn) der mir sicher gerne zuhört – anschließe und ebenfalls die hervorragenden Leistungen jener Sportler, die aus unserer niederösterreichischen Südstadt hervorgegangen sind, erwähnen möchte. Besonders die Tennisspieler Antonitsch und Muster haben zur Weltklasse gefunden und haben diese Sporteinrichtung daher gerechtfertigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Erfolge, aber auch die in der Vergangenheit problematischen Kostensituationen verlangen von den Verantwortlichen gewaltige Anstrengungen bei der Ausgliederung. Das vorliegende Gesetz sollte eine effizientere und transparentere Förderung des Spitzen- und Leistungssportes ermöglichen. Bei Begutachtung des vorliegenden Gesetzes erscheint mir jedoch § 3 über die Anteilsübertragung in diesem Zusammenhang problematisch zu sein. Hierin sieht unsere Fraktion die Gefahr, daß die Anteilsübertragung am Parlament vorbei erfolgt und daß die Bundesanteile an regierungsnahe Verbände und Vereine verschenkt werden, wodurch sich die finanzielle Kontrolle des Bundes, wie von Kollegen Tremmel schon erwähnt, merklich verschlechtert.

Aus diesen schon erwähnten Gründen und wegen der fehlenden Transparenz des neuen Gesetzes können wir ihm leider nicht unsere Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.34

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist der Herr Staatssekretär. – Bitte.

10.34

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hinsichtlich der Ausgliederung der Bundessportheime sind zunächst einmal zwei Kriterien festzuhalten. Erstens: Man wollte die Bundessportheime auch weiterhin dem Sport zur Verfügung stellen. Das heißt, es muß gewährleistet sein, daß diese Heime auch künftig dem österreichischen Sport – sei es dem österreichischen Spitzensport oder dem Breitensport – zugute kommen.

Das zweite Kriterium war, daß man eine Ausgliederungsform finden sollte, die auch weiterhin Kostentransparenz und Kosteneffizienz gewährleistet. Auch dabei betone ich: Es handelt sich bewußt nicht um eine Privatisierung, sondern um eine Ausgliederung. Das heißt, der Staat muß auch weiterhin Gewähr dafür leisten, daß der Spitzensport, aber auch der Breitensport Unterstützung erhalten, um das nicht dem Markt zu überlassen.

Ein weiteres Anliegen war, die Mittel effizienter einzusetzen, und in diesem Zusammenhang haben wir uns wieder für die Gesellschaftsform der GesmbH entschieden. Warum? – Einerseits, weil ich glaube – um hier auch die Transparenz anzusprechen, die von einigen Rednern kritisiert wurde –, daß es kaum eine bessere Transparenz gibt als die, die durch unsere gesetzlichen Bilanzlegungsvorschriften gefordert ist, da diese alle anderen Vorschriften im Hinblick auf Genauigkeit und Transparenz bei weitem übertreffen. Die Bilanzlegung muß künftig also auch in


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite