Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 53

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Allerdings muß ich jetzt dazu sagen: Der inhaltliche Zusammenhang ist aus der Begründung herauszulesen, während er aus dem Antrag selbst in Wirklichkeit nicht mehr hervorgeht.

Ich treffe jetzt folgende Entscheidung: Es steht hier Meinung gegen Meinung. Ich bin daher dafür, daß wir über den Antrag des Kollegen Bieringer abstimmen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Das geht nicht!)

Wer dafür ist, daß der Entschließungsantrag nicht in Verhandlung genommen wird, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit.

Daher verhandeln wir über diesen Entschließungsantrag nicht.

Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Strugl. – Bitte.

11.27

Bundesrat Mag. Michael Strugl (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es wurde betreffend das ElWOG von Kollegen Scherb gesagt, daß es aus Sicht des Landes Oberösterreich und insbesondere für die oberösterreichischen Bundesräte problematisch ist, zuzustimmen, und daß deswegen von der freiheitlichen Fraktion eine namentliche Abstimmung verlangt wird.

Ich möchte folgendes dazu sagen: Es stimmt, daß es aus Oberösterreich Kritik an diesem Gesetz gibt. Das hat auch seine Gründe, weil ja Oberösterreich in einer besonderen Situation ist. Es ist das Bundesland mit den meisten Exporten, mit einer Exportquote von 25 Prozent. Das heißt, daß Oberösterreich in einem verschärften Wettbewerb steht. Es ist auch das energieintensivste Bundesland. Mehr als 40 Prozent des gesamtindustriellen Stromverbrauchs entfallen auf Oberösterreich. Daher gibt es jene Kritik von seiten der Landesregierung, des Landeshauptmannes und auch des von Ihnen angesprochenen Dr. Leitl, zu der wir auch stehen. Die entsprechenden Punkte sind genannt worden. Davon betroffen ist vor allem auch die Frage der Koordinierungsverträge – es geht darum, wie lange diese weiterbestehen, weil Nachteile für die OKA befürchtet werden – und so weiter. Das wurde ja schon ausgeführt.

Aber ich sage dazu: Wir verkennen selbstverständlich auch nicht, daß es sich bei diesem Gesetz um einen ersten, sinnvollen Liberalisierungsschritt handelt, mit dem die Binnenmarktrichtlinie umgesetzt beziehungsweise ihr Rechnung getragen wird. Uns geht es vor allem darum, wie dieses Gesetz, das wir schon im Nationalrat befürwortet haben und zu dem wir aus oberösterreichischer Sicht auch im Bundesrat ja sagen werden, in der weiteren Zusammenarbeit vollzogen und interpretiert wird. Wir erwarten eine partnerschaftliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Länderinteressen. Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt, daß vorgesehen ist, daß in einem ersten Schritt die großen Abnehmer mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 40 Gigawattstunden von den alten Verträgen befreit werden.

Wir streben in Verhandlungen, die derzeit geführt werden – auch die OKA und Dr. Leitl führen darüber Gespräche mit der Verbundgesellschaft –, weiters an, daß es rascher gehen soll und daß auch kleinere Abnehmer – bis hin zur Landwirtschaft und zu den Haushalten – von dieser Liberalisierung erfaßt werden und im Äquivalent eine flexible Handhabung der Koordinierungsverträge. Wir sind der Ansicht, daß es wenig Sinn hat, für diese Fragen in Konfrontation und im Gegeneinander Lösungen anzustreben. Uns ist es lieber, den Erfolg in einem partnerschaftlichen Klima und in konstruktivem Miteinander zu suchen.

Im übrigen steht es auch dem Land Oberösterreich immer noch frei, im Fall der Strittigkeit der Rechtskonformität in letzter Konsequenz den Verfassungsgerichtshof oder den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Ich füge aber noch einmal hinzu: Was wir wollen, ist Zusammenarbeit, und darum bemühen wir uns in diesem Zusammenhang.

Ein Wort zu dem Ausdruck "Wurmfortsatz", den Bundesrat Scherb hier gebraucht hat und den ich aufs schärfste zurückweise. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.) Denn es


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