Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 57

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sich für die Änderung, weil sie jetzt endlich Strompreise zur Verfügung hat, mit denen sie im Vorstand keine Schwierigkeiten mehr hat, zu begründen, daß sie in Österreich bleibt. Kleinere Unternehmen laufen uns wegen des Strompreises nicht davon, und alle Großen haben jetzt die Möglichkeit, jene Strompreise zu bekommen, die sie auch auf den internationalen Märkten unter Berücksichtigung der Payage bekommen würden.

Dritter Punkt: Überall dort, wo Pool-Lösungen, wie sie hier sachlich vertreten werden und auch zu vertreten sind, verwirklicht werden, gibt es keine Föderationen. Schweden und Finnland sind Zentralstaaten par excellence, daher lassen sich dort Pool-Modelle relativ einfach durchsetzen. Wenn man diesen Standpunkt vertritt, muß man sich über dessen Konsequenzen im klaren sein.

Daher möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß ich mich im Augenblick im Bundesrat befinde, und ich möchte die Vorgangsweise verteidigen, daß wir – mit einer Ausnahme – versucht haben, den Beschlüssen der Landeshauptleutekonferenz Rechnung zu tragen. Die eine Ausnahme besteht darin, daß es in der Frage der Verweigerung des Netzzuganges bereits in erster Instanz eine Entscheidung des Bundes und nicht der Bundesländer geben wird. Der Grund dafür ist logisch: Es geht in dieser Hinsicht um Entscheidungen, die – wer auch immer der Regulator ist – sehr rasch zu treffen sind.

Lassen Sie mich kurz auch auf den großen Umsetzungsbedarf zu sprechen kommen. Es gibt in der nächsten Zeit vor allem zwei Punkte zu erledigen. Die Länder haben allein 19 Verordnungsermächtigungen, mit denen sie in den nächsten Monaten Regelungen treffen müssen. Überdies besteht die Notwendigkeit, diese Regelungen in einem so kleinen Binnenmarkt halbwegs nach den gleichen Grundsätzen zu treffen. Es kann zum Beispiel nicht so sein, daß die Zugangsvoraussetzungen unterschiedlich gestaltet sind.

Dritter Punkt: Wir werden auch sicherstellen müssen, daß bei der Beurteilung der Reform klargestellt wird, daß wir zu einem vernünftigen innerösterreichischen Energiebinnenmarkt kommen. Es soll nicht so sein, daß wir plötzlich in Österreich vielleicht auf natürlich erzeugter, erneuerbarer Energie sitzenbleiben, während anderswo munter Atomstrom importiert wird. Dazu darf es nicht kommen.

Es darf auch nicht geschehen, daß wir uns bei der Biomasse auf ein heimisches Fördermodell einigen und rundherum zu sehen ist, daß von kommunalen Altersversorgungen bis zu bestehenden Biomasse-Verbrennungsanlagen ausländische Biomasse importiert wird.

Wenn wir über den Bereich der alternativen Energieformen reden – auch darüber wurde hier gesprochen; Herr Bundesrat Drochter hat darauf hingewiesen, daß 3 Prozent zuwenig sind –, ist festzustellen, daß Österreich zum Unterschied von allen anderen europäischen Ländern mit über 66 Prozent erneuerbarer Energie – Ökostrom – neben Luxemburg den weitaus höchsten Anteil hat. Hinsichtlich der Länder, die uns in allen möglichen Festreden – nicht hier im Haus, aber sonst in allen Jubelreden von Interessenvertretern – wegen der Windkraftwerke und der Solarenergiegewinnung vorgehalten werden, muß uns klar sein, daß etwa Dänemark und Deutschland momentan nur Ökostrom-Anteile von 5,4 Prozent haben.

Daher kann ich mir vorstellen, daß in Deutschland und Dänemark aus vielen Gründen Einspeisetarife anderer Größenordnungen vorliegen. Die Lösung, die Sie im ElWOG finden, ist eine andere. Wir schaffen für die alternativen Märkte nicht wieder eine neue geschützte Marktordnung mit Zutrittsrecht, hohem Preis und Subventionen, sondern wir haben für die Alternativenergien eine Marktöffnung vorgesehen. Jeder, der alternative Energie erzeugt, kann sich selbst sein kleines Netz bauen – daher die Änderung des Starkstromwegegesetzes – und kann seine 5, 6, 10, 20 oder 100 Nachbarn selbst versorgen, wenn er will.

Zweiter Punkt: Es kann sich jeder Kunde wünschen, von einem bestimmten Ökostrom-Erzeuger Strom durchgeleitet zu erhalten und entsprechend Payage zu bezahlen. Daher ist dem Idealismus aller, die Ökostrom verwenden wollen, in keiner Weise eine Grenze gesetzt.

Dritter Punkt: Es gibt auch weiterhin eine Einspeiseregelung für die Länder.


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