Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Mittel: 300 Millionen Schilling werden vom Erstattungsfonds hin zum Hauptverband verschoben, um die Chipkarte und deren Einführung vorzubereiten.

Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz werden wir Freiheitlichen in vollem Umfang mittragen.

Das Post-Betriebsverfassungsgesetz werden wir, wie im Ausschuß, auch heute ablehnen, weil wir glauben, daß in einer Zeit, in der alle von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff und von einer einheitlichen Arbeitnehmervertretung reden, dieses Post-Betriebsverfassungsgesetz schlichtweg ein Anachronismus ist. Diesen werden wir nicht unterstützen.

Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag, mit welchem das Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, bringt sicherlich aus heutiger Sicht eine Verbesserung der sozialen Absicherung von Personen, die ohne Arbeitslosenversicherungspflicht erwerbstätig waren, nämlich von selbständigen freien Dienstnehmern, also arbeitslosenversicherungsfreien unselbständig Erwerbstätigen oder neuen Selbständigen sowie Personen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes beschäftigt waren. Aber wenn ich diese Gesetzesvorlage so vor mir sehe, dann muß ich mich ein bißchen darüber ärgern, und zwar deshalb, weil man einem bis zum Jahr 1996 als selbstverständlich angesehenen Anspruch auf Arbeitslose für Selbständige mit einer finanziellen Belastung wiederum – aber da nur zum Teil – stattgibt.

Bis zum Jahr 1996 galt die Rahmenfristerstreckung ohne Begrenzung und kostenlos. Es wurde also der Anspruch auf Arbeitslose im Rahmen einer unselbständigen Tätigkeit selbstverständlich weitergeführt. Man stand also nicht ganz mittellos da, wenn man selbständig war und einen das Los der Auflösung des Betriebes getroffen hat. Wenn es auch zuviel war zum Sterben und ein bißchen zuwenig zum Leben, so ist man eben doch nicht ganz mittellos und hilflos dagestanden.

1996 gab es aus heiterem Himmel für dieses Gesetz das Aus. Schlagartig hat man die alten Ansprüche verloren, und es blieb für viele – Ihnen sind, meine Damen und Herren, bestimmt solche Fälle bekannt – nur der Weg zur Sozialhilfe übrig. Das heißt, zuerst das gesamte Eigentum zu verlieren, das heißt aber auch, daß diese Sozialhilfe von den Familien zurückgezahlt werden mußte.

Die Freiheitlichen haben jahrelang Anträge zur Änderung eingebracht: Mindestzeit zehn Jahre unbefristeter Anspruch auf Arbeitslose. Gleichzeitig mit der Reform 1996 kam aber die Gründerwelle, die Förderung von Jungunternehmern, und man hat es verabsäumt – bewußt oder unbewußt –, diese Jungunternehmer darauf hinzuweisen, daß die Rahmenfristerstreckung auf maximal drei Jahre eingeschränkt ist. Der Kernpunkt des Gesetzes betrifft also die Schaffung von Abhilfe für den genannten Personenkreis, die durch das Strukturanpassungsgesetz aus dem Jahre 1996 ihre alten Ansprüche verloren haben. Nun soll ein einheitlicher Betrag in der Höhe von 500 S bezahlt werden, was allerdings zu einem Arbeitslosengeld von maximal dem Ausgleichszulagenrücksatz führt. Und der Nachkauf für das entstandene Loch wird jedenfalls 8 500 S kosten.

Unser Vorschlag, der in mehreren Anträgen im Nationalrat zum Ausdruck gebracht wurde, nach Schaffung einer ewigen Anwartschaft, wenn der Betrieb lange Zeit – wenigstens zehn Jahre – versichert war und wenig Leistung bezogen hat, würde den Bedürfnissen der Wirtschaft eher gerecht werden und entspräche auch eher dem alten Rechtszustand.

Das ist ein Manko in diesem Gesetz! Wir hätten uns für Unternehmer, vor allem für die Jungunternehmer, die bestimmt ein hohes Risiko eingehen – die Risikozeit ist nachweislich drei Jahre – eine bessere Lösung erwartet.

Wir werden das Gesetz, das für die Nebenerwerbsbauern eine Einheitswertgrenze beim Bezug der Arbeitslosen und eine Valorisierung vorsieht, voll unterstützen. Wir denken, daß hier der Regelungsbedarf richtig erkannt worden ist. Wir lehnen allerdings den Regelungsbedarf für jene, die selbständig geworden sind und bei Insolvenz von der Gefahr der Arbeitslosigkeit bedroht sind, in der vorliegenden Form ab.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite