Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 151

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Kone#ny: Es ist alles steigerungsfähig! Auch Ihre Wortmeldung!) Aber warten Sie! Wir haben eine blumige Tagesordnung vor uns, und Sie werden heute noch viel zu lachen haben.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Durch Ihre unzumutbare Gesetzgebung wird der Apparat dieses Hauses bis an seine Grenzen beansprucht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Präsident! Mit Ihrer Erlaubnis darf ich kurz den heutigen "Kurier" zitieren. Darin nimmt nämlich der Zweite Nationalratspräsident Heinrich Neisser – er wird Ihnen ja bekannt sein – zu dieser Materie Stellung. Er sagt, daß er einen Verlust an Demokratie im Hohen Hause beklage. "Für Neisser", heißt es hier weiter, "wird der Qualitätsverlust in der Gesetzgebung immer deutlicher und ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß die Regierung alles in letzter Minute verhandelt, entscheidet und ins Parlament einbringt."

Meine Damen und Herren! Kein anderes Anliegen als das haben wir Freiheitliche vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.05

25. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (1277 und 1292/NR sowie 5748/BR der Beilagen)

26. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (1278 und 1293/NR sowie 5749/BR der Beilagen)

27. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (1279 und 1294/NR sowie 5750/BR der Beilagen)

28. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 9. Juli 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird (1280 und 1295/NR sowie 5751/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen zu den Punkten 25 bis 28 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 25 bis 28 hat Herr Bundesrat Wolfram Vindl übernommen. Ich erteile ihm das Wort.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zuerst zum Bericht des Ausschusses für Unterricht und kulturelle Angele


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