Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 166

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Es sind nur noch Vorschulklassen und keine Vorschulgruppen vorgesehen. Es ist daher durchaus logisch und auch zweckmäßig, die erforderlichen Anpassungen für die Minderheiten-Schulgesetze sowohl im Burgenland als auch in Kärnten in einem vorzunehmen.

In Kärnten wie auch im Burgenland soll die Neuregelung mit Beginn des Schuljahres 1999/2000 in Kraft treten, daher ist auch der Termin 1. September 1999 durchaus logisch. – So weit, so gut. Im Entwurf steht auch, daß keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. Daher ist es notwendig, einen kurzen Blick auf die Organisation des Minderheiten-Schulwesens in Kärnten zu werfen.

Meine Damen und Herren! In Kärnten wird derzeit an 81 Schulen zweisprachiger Unterricht angeboten. An 64 Schulen wird zweisprachig unterrichtet, an 17 Schulen gibt es keine Anmeldungen. 1 700 Kinder werden in 224 Klassen unterrichtet, wobei in 79 Klassen 100 Prozent zum zweisprachigen Unterricht angemeldet sind, in 80 Klassen sind es nur ein bis drei Kinder, in 65 Klassen vier und mehr. Wenn man den Untersuchungen Glauben schenken darf – und das war überraschend für mich –, dann beherrschen nur 55 Prozent der Kinder beim Eintritt in die zweisprachige Schule auch die Muttersprache.

Da aufgrund der Vorschriften unseres Gesetzes, des Minderheiten-Schulgesetzes, der Elementarunterricht in der Muttersprache erfolgen muß, stellt sich die Frage, wie das denn funktioniert. Bemerkenswert ist, daß die Teilungszahl 20 ist – sonst ist sie, wie Sie wissen, 30 –, daß die Lehrer in zweisprachigen Schulen weniger unterrichten müssen als in normalen Schulen und daß die slowenischen Lehrer selbstverständlich keine Wartezeit auf sich nehmen müssen; die Einstellung erfolgt im Regelfall problemlos.

Sogar dann, wenn sich ein einziges Kind in einer zweisprachigen Schule zum Slowenisch-Unterricht anmeldet und Slowenisch als Muttersprache angibt, ist sofort ein slowenischer Zweitlehrer zu bestellen, auch dann, wenn 19 Kinder deutsch unterrichtet werden wollen. Da versteht man doch, daß es da und dort oft Probleme damit gibt, daß in mehreren Schulen – zumindest in Kärnten – die Kinder der Mehrheit in Schulen der Minderheit unterrichtet werden müssen.

Meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Wo gibt es das sonst in Europa? – Mir ist kein vergleichbares Land bekannt, weder Schleswig-Holstein noch Südtirol noch das Elsaß, wo die Kinder in erster Linie getrennt unterrichtet werden. Ich bitte Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz emotionslos darüber nachzudenken, ob das so bleiben soll und ob das so in Ordnung ist. Es ist das auch eine Frage ... (Bundesrat Payer: Minderheiten brauchen einen besonderen Schutz!)  – Sie melden sich ohnedies zu Wort, Herr Kollege! Ich bin überzeugt davon, daß Sie dann bestätigen werden, was wir hier gesagt haben.

Es ist das auch eine Frage der Kosten. Es dürfte stimmen, daß 100 Millionen Schilling allein für die zweisprachigen Lehrer aufgewendet werden. Die Kosten für Infrastruktur und den laufenden Betrieb sind mir nicht bekannt. Schließlich gibt es in Kärnten auch ein Slowenisches Gymnasium, an dem immerhin 443 Kinder unterrichtet werden, und eine gemischtsprachige Handelsakademie mit 140 Schülern. Am Gymnasium werden 47 Kinder unterrichtet, die aus Slowenien kommen, an der zweisprachigen HAK sind es mehr als ein Drittel; 53 Kinder kommen zurzeit aus Slowenien und reisen nach Klagenfurt an.

Meine Damen und Herren! So gesehen könnte man auch einmal über eine Novellierung des Minderheiten-Schulwesens nachdenken, aber ganz anders, als es normal diskutiert wird, insbesondere dann, wenn ich daran denke, daß es eine Nationalratsabgeordnete aus Kärnten stört, daß im Kärntner Minderheiten-Schulgesetz der Begriff "Staatsbürgerschaft" überhaupt noch vorkommt. In diesem Gesetz ist die Rede von österreichischen Staatsbürgern der slowenischen Minderheit. Für mich als Bundesrat der Freiheitlichen ist es ungeheuerlich, daß im Nationalrat eine Abgeordnete folgende Behauptung aufgestellt hat – ich zitiere jetzt wörtlich –: An den österreichischen Schulen werde tagtäglich Verfassungsrecht gebrochen und der österreichische Staatsvertrag verletzt.


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