Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 178

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jaud. – Bitte.

11.07

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Die Worte meines Kollegen Schöls veranlassen mich, eine Stellungnahme zu diesem Gesetz abzugeben, da es ja hier um eine Privatisierung geht. (Bundesrätin Mühlwerth: Das wird immer bestritten!) Es scheint so, als ob meine Worte bezüglich Privatisierung falsch verstanden worden wären.

Ich habe hier in diesem Hohen Haus niemals die hohe Qualität unserer Beamten angezweifelt, ich habe hier in diesem Hohen Haus auch nie die Qualität der Arbeit unserer Beamten angezweifelt. Es ist vielmehr so, daß ich glaube, daß die Struktur der öffentlichen Verwaltung und die Struktur der Arbeitsweise der Beamten nicht dafür geeignet ist, Wirtschaftsbetriebe zu führen. Das hat mit der Qualifikation und mit den Personen nichts zu tun. Im Gegenteil: Überall, wo ich bin – in Tirol ist das nicht immer ganz einfach –, hebe ich die hohe Qualität der Wiener Beamten hervor, denn in den Bundesländern würde man da gern ein bisserl draufsteigen. (Bundesrat Mag. Gudenus: Sie werden ja nicht im Gesetz in Frage gestellt!)

Ich sage immer wieder: Man spürt hier in Wien sehr stark die Geschichte und die geschichtliche Entwicklung unseres Staates. Ich persönlich bin davon überzeugt, daß wir beste Beamte haben, die ihre Arbeit ausgezeichnet machen, und wir Bundesräte haben gerade in den Ausschüssen die Möglichkeit, die Qualität dieser Beamten zu überprüfen und uns davon zu überzeugen, daß sie mit höchster Qualität arbeiten. Ich hoffe, daß damit eine Unklarheit ausgeräumt ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.09

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesministerin. – Bitte.

11.09

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesräte! Ich möchte einmal vorweg folgendes feststellen: Wir haben gut funktionierende Museen, die einen klaren Sammlungsauftrag haben. Das Naturhistorische Museum sammelt Dinge, die mit der Natur in Verbindung stehen, das Kunsthistorische Museum sammelt Kunst, das Museum für angewandte Kunst spezialisiert sich auf die Bereiche der angewandten Kunst, und das Museum Moderner Kunst hat eben die Zielsetzung, Kunst unseres Jahrhunderts zu sammeln.

Ich weiß nicht, warum es immer wieder eine Diskussion darüber gibt, daß es angeblich keinen klaren Sammlungsauftrag gibt. Dieser klare Sammlungsauftrag zeigt sich schon im derzeitigen Sammlungsbestand. Das heißt, wir haben gut funktionierende Museen mit einem sehr guten, wissenschaftlich qualifizierten Personalstand. Ich verstehe auch nicht, warum es etwas Negatives sein soll, wenn man viel gutes Personal hat. Auch die Museen und das Ausstellungswesen leben vom guten Personal, und ohne gutes und ausreichendes Personal sind wir nicht in der Lage, das vielfältige und umfangreiche Sammlungsgut zu warten, wissenschaftlich aufzuarbeiten und Ausstellungen zu konzipieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Ludwig. )

Die Museen haben sich durch die Teilrechtsfähigkeit bereits ein großes Potential an kaufmännischem, an wirtschaftlichem Wissen erworben. Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit ein Betrag von 142 Millionen Schilling erwirtschaftet. Durch diesen Betrag ist es wieder möglich geworden, dem Bürger, der Bürgerin weitere Ausstellungen zu zeigen beziehungsweise Ausstellungen zu konzipieren.

Ich meine also, daß dieses Gesetz eine Fortsetzung der bisherigen wichtigen Arbeit ist, ein Schritt von einer Teilrechtsfähigkeit hin zu einer Vollrechtsfähigkeit – ich habe überhaupt noch nie von Privatisierung gesprochen –, ein Schritt zu mehr Selbständigkeit, zu mehr Eigenständig


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