Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 239

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Ich zitiere daraus in aller Kürze nur einen Satz. Der ÖAMTC bezieht dazu Stellung und meint: Der vorliegende Gesetzesvorschlag will eine Materie regeln, die bereits derzeit, wie wir glauben, im wesentlichen ausreichend durch die StVO definiert wird. Es liegen dem ÖAMTC eine Reihe von Entscheidungen der unabhängigen Verwaltungssenate vor, mit denen Kraftfahrer wegen Telefonierens im Auto gemäß § 58 StVO bestraft wurden. – Zitatende.

Das stammt nicht von einem verdächtigen, bösen Freiheitlichen, sondern das hat der der ÖVP nahestehende ÖAMTC festgestellt. Daher bin ich über die Haltung der ÖVP in dieser Frage verwundert. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kaufmann. )

Es erhebt sich deshalb abschließend bei diesem Punkt die Frage, Kollege Kaufmann – vor allem mit Ihrer Zustimmung, da doch Ihre Organisation jene Feststellung getroffen hat, die ich zitiert habe –: Warum schaffen Sie dieses Telefonierverbot, wenn es doch funktionierende Regelungen gibt? – Ich meine, Sie schaffen diese Regelung deshalb, weil Sie wieder bei den Autofahrern abkassieren, weil Sie der Exekutive die Arbeit erschweren und der Bevölkerung falsche Hoffnungen im Hinblick auf Verkehrssicherheit geben wollen.

Diesen Bereich betreffend werden wir Freiheitliche uns nicht für eine solche Vorgehensweise hergeben. Wir werden daher die Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.31

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Richau. – Bitte.

15.31

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Auf deinen Debattenbeitrag, Kollege Weilharter, könnte man jetzt antworten: In der FPÖ gibt es eine Krise, weil der Chef wieder im Ausland weilt, und meistens gibt es dann Krisen bei euch, nicht wahr? – Das könnte man als Gegenantwort geben.

Aber ich glaube, die Materie ist sehr ernst, und es wundert mich, daß in der Diskussion und in den Debattenbeiträgen im Nationalrat das Handy-Verbot und der Wildwuchs von Sendemasten eigentlich mehr Aufmerksamkeit gefunden haben als der Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Wenn man bedenkt, wie viele rollende "Bomben" täglich auf unseren Straße vorzufinden sind, so darf ich vorweg sagen, daß dieses Gesetz in vielen Bereichen ein Versuch und auch eine Möglichkeit ist, diese rollenden Bomben zu verhindern.

Geschätzte Damen und Herren! Wenn man gerade in letzter Zeit ständig die Medienberichte – sei es die Sendung "Report" oder andere – verfolgt und wenn man weiß, welche Probleme bei der Kontrolle von gefährlichen Gütern aufgrund falscher, mangelnder oder ungenauer Deklaration auftreten, so kann man nur froh sein, daß es zu diesem gegenständlichen Gesetz gekommen ist.

Meiner Meinung nach sind die wichtigsten Punkte die rechtlichen Regelungen im Bereich der einheitlichen Bezeichnung und die Festlegung der einzelnen Verantwortungsträger wie Verpacker und Beförderer; gerade hier ist ein wichtiger Schritt im Hinblick darauf gesetzt worden, was in den letzten Jahren sehr schwer bis gar nicht kontrollierbar war. Ein wichtiger Teil sind auch die Erweiterung des Gesetzes und die kurzfristigen Möglichkeiten im Bereich des kombinierten Verkehrs. Hiezu sind die Bestimmungen eindeutig festgelegt.

Für mich als Exekutivorgan ist das ausdrückliche Zurückweisungsrecht an der Außengrenze ein sehr wichtiger Punkt, weil damit zumindest die Möglichkeit geboten wird und auch gesichert ist, daß man Gefahrguttransporte zurückweisen darf. Aber ich nehme in dieses Gesetz nicht nur den Gefahrguttransport hinein, sondern auch das Fahren mit gefährlichen Fahrzeugen, das gerade in letzter Zeit aus Oststaaten überhandgenommen hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der in anderen Gesetzen vielfach nachgeholt werden muß, sind meiner Meinung nach – Herr Bundesminister, Sie haben das in Ihrem früheren Ressort immer wieder feststellen müssen – die Probleme der Kompetenzaufteilung zwischen der Exekutive und


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