Bundesrat Stenographisches Protokoll 644. Sitzung / Seite 60

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hinsichtlich des Instrumentariums Volksbegehren glaube ich, daß es ein sehr wichtiger Schritt ist, dem Begriff "Volksbegehren" näher zu kommen. Wenn man die privilegierte Unterstützung der Abgeordneten aberkennt und gleichzeitig die Anzahl der erforderlichen Unterstützungserklärungen herabsetzt, so ist das meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung.

Es ist ebenfalls begrüßenswert und auch von allen begrüßt worden, daß es zu einer Vergütung kommt. Ich darf auch noch ganz kurz auf die positiven Auswirkungen im Bereich der Stimmabgabe im Ausland verweisen. Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Verkürzung des Zeitraumes zwischen dem ersten und einem allfälligen zweiten Wahlgang bei der Bundespräsidentenwahl erwähnt wurde. – Daher kann man zusammenfassend sagen, daß dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es ist ein Schritt, der gesetzt werden muß, und es ist ein Schritt, der Hoffnung gibt, daß die Demokratisierung auch weiterhin am Leben bleibt.

Die Idealform der Demokratie kann nicht gefunden werden, sondern es handelt sich um einen dynamischen Prozeß, an dem wir alle teilnehmen müssen und der sich auch an der gesellschaftlichen Entwicklung, aber auch am gesellschaftlichen Umfeld orientieren muß. Dabei werden immer wieder Anpassungen erfolgen müssen.

In diesem Sinne glaube ich, daß es sich um eine sehr gute Vorlage des Nationalrates handelt. Es war ein Initiativantrag und, wie Sie selbst festgestellt haben, daher nicht den Regelungen wie eine Regierungsvorlage unterworfen. Ich glaube, daß damit der Zugang des Bürgers zu den staatsbürgerlichen Rechten wesentlich erleichtert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

13.10

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht?– Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist somit angenommen .

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 18. September 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksbegehrengesetz 1973 geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit .

Der Antrag ist somit angenommen .

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Dr. Böhm und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Umsetzung erfolgreicher Volksbegehren vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.


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