Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 39

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497 Fällen sind vier Fünftel an Jugendlichen und Kindern geschehen. Der Chef der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion sagte zu diesem Komplex, als man ihn dazu befragte, nur ein Wort: "Wahnsinn!"

Es kann doch nicht sein, daß man hier in wesentlich erweiterter Form den Täterschutz vor den Opferschutz stellt! Viele Gesetzesmaterien haben wir beschlossen, in denen der Schutz unserer Kinder oberste Priorität hatte. Hier aber wird das zurückgeschraubt.

Meine Damen und Herren! Weil das Licht jetzt schon permanent leuchtet, möchte ich Ihnen einen Antrag zur Kenntnis bringen. Es ist dies ein Antrag auf Einspruch des Bundesrates – weil diese Materie so gravierend ist – gegen einen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 42 der Bundesverfassung. Er wird eingebracht im Zuge der Beratungen über den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober – so wie Sie ihn vorliegen haben – betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte – Ärztegesetz 1998 – erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Bundesräte Dr. Paul Tremmel, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Kollegen auf Einspruch des Bundesrates gegen einen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 42 B-VG

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Gegen den Beschluß des Nationalrates vom 8. Oktober 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 – ÄrzteG 1998) erlassen und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz geändert wird, wird gemäß Artikel 42 B-VG Einspruch erhoben."

*****

Ich führe die Begründung nur kurz aus – Sie haben den Antrag vorliegen –: Frage der Patientensicherheit; Verfolgung von strafbaren Handlungen; Verschwiegenheitspflicht; Wohnsitzärzte, denen man das Wahlrecht aberkannt hat; den Teil über die Flüchtlingsärzte habe ich schon genannt; Turnusärzte – Verankerung des Rechtes auf Entgelt im Gesetz.

Meine Damen und Herren! Dies ist ein Antrag im Sinne der Sicherheit der Patienten, aber auch unserer Kinder. Im Sinne der Gleichbehandlung mit den innerösterreichischen Ärzten bitte ich um Unterstützung dieses Antrages.

Der Materie selbst werden wir unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.06

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der Antrag der Bundesräte Dr. Tremmel und Kollegen, gegen den gegenständlichen Beschluß des Nationalrates Einspruch zu erheben, ist mit der erforderlichen Begründung versehen, genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Weil Kollege Tremmel gemeint hat, daß Sie den Antrag vorliegen haben, darf ich hinzufügen, daß zwar ich ihn vorliegen habe, aber Sie ihn noch nicht vorliegen haben.

Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Fischer. – Bitte.

11.07

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Regelungsschwerpunkte des Ärztegesetzes 1998 betreffen die Reform der Ärztekammer, zu der sich die Ärzte als ihrer Berufsvertretung bekennen.


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