Bundesrat Stenographisches Protokoll 645. Sitzung / Seite 47

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mergesetzes wurde zuletzt am 3. Juli dieses Jahres in diesem Hause debattiert und beschlossen. Damals hörten wir von den Vertretern der Regierungsparteien, es sei alles wohlüberlegt, es sei alles wohlüberdacht – keine vier Monate später sind wir mit den ersten Reparaturarbeiten konfrontiert!

In der Begründung heißt es, die Änderung korrigiert in Ziffer 1, 2 und 3 redaktionelle, durch ein Kanzleiversehen entstandene Fehler anläßlich der Novellierung des Arbeiterkammergesetzes. Es ist also anscheinend ein Kanzleiversehen dafür verantwortlich, daß wir heute erneut dieses Gesetz beziehungsweise die entsprechenden Änderungen vorgelegt bekommen.

Aus der Sicht von uns Freiheitlichen geht die Sache allerdings wie immer am Kern vorbei. Ich darf hier drei prägnante Punkte herausgreifen, die diese Behauptung belegen sollen:

Zum einen sind das die drei Wochen Wahlzeit, die in der letzten Novellierung vorgesehen sind. Wir sind der Meinung, es soll nur ein Wahltag sein, ein Wahlsonntag, womöglich zusammengelegt mit einer anderen bundesweiten Wahl.

Zweitens: Es gibt weiterhin die Zwangsmitgliedschaft. Wir wollen keinen Zwang, wir wollen auch da Freiwilligkeit.

Drittens wollen wir finanzielle Entschädigungen für Kammerfunktionäre, insbesondere für die Kammerpräsidenten – Stichwort Rechberger –, die sich nach den zu Vertretenden richten, also gehören die bestehenden Entschädigungen weiterhin deutlich reduziert.

Wir Freiheitlichen werden daher heute erneut aus voller Überzeugung unsere Zustimmung verweigern, da dieses Arbeiterkammergesetz untrennbar mit dem Wort "Zwang" verbunden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

11.41

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Frau Präsidentin! Vor mir hat jetzt ein Angehöriger der "F" – wie "fehlerlos" – gesprochen (Heiterkeit bei der SPÖ) und dennoch einen Fehler gemacht. Ich verstehe nämlich nicht ganz, wie ein Bundesrat fordern kann, daß in allen Bundesländern gleichzeitig an einem Sonntag gewählt werden soll. Wir können doch ein bißchen föderalistisch denken, und das ist der Grund, warum auch dieser Nachtrag zum Arbeiterkammergesetz notwendig geworden ist.

Sie verwenden als Altpartei auch immer die alten Parolen. Sie sprechen nämlich immer von "Zwang", anscheinend deshalb, weil das Wort "Pflicht" nicht zu Ihrem Sprachschatz gehört. Das zeichnet Ihre Partei ganz besonders aus. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

Ich habe schon erwähnt, daß die vorliegende Änderung eine notwendige Ergänzung der letzten Novelle ist, und meiner Meinung nach darf man ein gutes Werk doch immer ergänzen, ein bißchen schmücken; das wird doch noch erlaubt sein. Ich glaube, daß dadurch die Abgrenzung der Funktionsperiode der Hauptversammlung festgelegt wird, weil eben in den Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten gewählt werden darf. Ich glaube auch, daß die Arbeiterkammern als Arbeitnehmerparlamente, als Organisationen, als gesetzliche Interessenvertretungen in der Vergangenheit bewiesen haben, daß sie imstande sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit ihrer Mitglieder zu lösen. Der Beweis dafür sind doch – aber das wollen Sie ja nicht wahrhaben – die bravourös geschlagenen Mitgliederbefragungen in allen Arbeitnehmerkammern. (Bundesrat Dr. Bösch: Was war da die Fragestellung? – Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Zitieren Sie die Frage, Herr Kollege!) Die Fragen waren in den einzelnen Ländern nicht ganz gleich, und ich werde Ihnen jetzt nicht die Fragestellungen von sieben Landarbeiterkammern vortragen und auch nicht die von neun Arbeiterkammern. (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Sie werden ja eine wissen! Wissen Sie nicht, was gefragt wurde? Sagen Sie es!) Das war unterschiedlich. Die Frage war nicht überall gleich, aber die Antworten waren gleich, nämlich hohe


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