Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 38

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Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Bei Arbeiterkammer und Gewerkschaft häufen sich die Klagen, daß teilzeitbeschäftigten Frauen gesetzliche und kollektivvertragliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bewußt oder unbewußt – beides ist schrecklich genug – von den Arbeitgebern vorenthalten werden. Können Sie sich vorstellen, gemeinsam mit der Frau Sozialministerin und mit der Interessenvertretung eine Initiative beziehungsweise eine Informationskampagne zu starten, um über die Ansprüche und Rechte von teilzeitbeschäftigten Frauen speziell zu informieren?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Ja, denn ich halte das für etwas ganz Wichtiges. Man kann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht genug darüber informieren, welche Rechte und Möglichkeiten sie haben. Und gerade Informationen zum Thema Teilzeit, bei dem es in der letzten Zeit viele Veränderungen gegeben hat, sind wichtig. Neben der Information müssen wir aber umgekehrt auch jedem einzelnen Fall nachgehen. Die Arbeiterkammer ist natürlich die wesentliche Institution, jedem einzelnen Fall nachzugehen, bei dem festgestellt wird, daß Rechte vorenthalten werden. Das kann und darf auch in Zukunft nicht toleriert werden. Wir müssen auf der Seite der Frauen stehen, und je besser deren Informationen sind, umso eher werden sie sich natürlich rühren, umso mehr werden sie ihre Rechte auch in Anspruch nehmen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir sind jetzt zwei Minuten vor dem Ablaufen der Zeit für die Fragestunde, wie wir sie uns vorgenommen haben, nämlich 120 Minuten. Wir müssen daher auf die übrigen Fragen, die noch angemeldet wurden, und deren Beantwortung leider verzichten. Wir hätten alle gern gewußt, wie denn das mit dem "Psychomarkt" so aussieht, aber wir haben die Zeit ausgeschöpft. Ich darf mich bei der Frau Bundesministerin für ihre ausführliche Beantwortung aller Fragen sehr herzlich danken.

Ankündigung einer dringlichen Anfrage

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, daß ein Verlangen im Sinne des § 61 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf dringliche Behandlung der schriftlichen Anfrage der Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend die katastrophalen Verhältnisse im Vollzug des Schengen-Abkommens an den Herrn Bundesminister für Inneres vorliegt.

Im Sinne des § 61 Abs. 4 der Geschäftsordnung verlege ich die Behandlung an den Schluß der Sitzung, jedoch nicht über 16 Uhr hinaus.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind elf Anfragebeantwortungen, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und auch an alle übrigen Mitglieder des Bundesrates verteilt.

Eingelangt ist ein Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend eine Ministervertretung, die den heutigen Tag betrifft. Ich ersuche die Schriftführung um die Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Irene Crepaz: "Der Herr Bundespräsident hat am 18. November 1998, Zl. 300.100/62-BEV/98 folgende Entschließung gefaßt:

Auf Vorschlag des Bundeskanzlers betraue ich für die Dauer der Verhinderung der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer innerhalb des Zeitraumes vom 19. bis 21. November 1998 den Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fassl


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