Bundesrat Stenographisches Protokoll 646. Sitzung / Seite 43

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Das Energielenkungsgesetz läuft, wie die übrigen Wirtschaftslenkungsgesetze, mit 31. Dezember 1998 aus.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 31. Dezember 2001 sowie eine Anpassung an das Bundesministeriengesetz 1986, an das Handelskammergesetz 1998 und an das Arbeiterkammergesetz 1992 vor.

Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach der Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird.

Das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 läuft, wie die übrigen sogenannten Wirtschaftslenkungsgesetze, am 31. Dezember 1998 aus.

Der vorliegende Beschluß des Nationalrates sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2001 vor.

Die im Artikel I des gegenständlichen Beschlusses enthaltene Verfassungsbestimmung bedarf im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuß für wirtschaftliche Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluß des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte und die Hinweise auf die besonderen Beschlußerfordernisse bei den Punkten 1 bis 4.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Harring. – Bitte.

11.15

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schicke zunächst einmal voraus, daß Wirtschaftslenkungsgesetze zur Bewältigung von Krisenfällen zweifellos notwendig und sinnvoll sind. Das haben wir Freiheitlichen nie bestritten, und wir werden das sicher auch in Zukunft nie tun.

Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, beschließen wir allerdings unveränderte Verlängerungen, die den heutigen Anforderungen unserer Meinung nach nicht mehr ganz entsprechen. Auch bei der Debatte im Wirtschaftsausschuß vor zwei Tagen war klar erkennbar, daß auf die durch den EU-Beitritt geänderten Bedingungen nicht ausreichend reagiert worden ist. Ich fasse unsere ganz konkreten Kritikpunkte zusammen:

Erstens: Die Gesetze sind im Hinblick auf die praktische Umsetzung zuwenig effizient, weil zur Aktivierung dieser Gesetze entsprechende Verordnungen in jedem Fall notwendig sind. Das ist unter anderem auch ein zeitliches Problem.


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