Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sollen die in der Einberufung unter den Tagesordnungspunkten 33 und 34 angeführten Vorlagen vorgezogen und als Tagesordnungspunkte 23 und 24 in Verhandlung genommen werden. Die bisherigen Punkte 23 bis 32 werden daher die Tagesordnungspunkte 25 bis 34.

Erhebt sich gegen diese Umstellung der Tagesordnung ein Einwand? – Das ist nicht der Fall. Die Tagesordnung gilt daher als umgestellt.

Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weiters ist mir der Vorschlag zugekommen, die Debatte über die Punkte 3 bis 6, 8 bis 11, 12 bis 14, 17 und 18, neu: die Punkte 25 und 26, 29 und 30 sowie 33 und 34 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Auch das ist nicht der Fall.

Wird nunmehr zur umgestellten Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich möchte an die in der Präsidialkonferenz vom 2. Juni 1998 getroffene Vereinbarung der Fraktionen erinnern.

Die Fraktionen haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten für alle Debattenbeiträge, für welche die Geschäftsordnung keine bestimmten Redezeiten vorsieht, vereinbart. Es wird daher das rote Lichtsignal eine Minute vor Ablauf der vereinbarten Redezeit beim Rednerpult blinken und nach Ablauf der vereinbarten Redezeit dauernd leuchten.

Sind für eine Debatte mehrere Redner von einer Fraktion zu Wort gemeldet, sollen dem Erstredner bis zu 15 Minuten zur Verfügung stehen.

Da es sich um eine freiwillige Redezeitbeschränkung handelt, wird der vorsitzführende Präsident weder ein Glockenzeichen geben noch den Redner bei Ablauf der vereinbarten Redezeit darauf hinweisen.

Sollten Debattenredner im Hinblick auf das zu behandelnde Thema von vornherein die Vereinbarung nicht einhalten können, ersuche ich, bei Beginn der Rede darauf hinzuweisen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) (1428, Zu 1428 und 1527/NR sowie 5817 und 5818/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993.

Die Berichterstattung erfolgt anstelle des erkrankten Bundesrates Mag. Himmer durch den Vorsitzenden des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten, Herrn Bundesrat Dr. Harring. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Dr. Peter Harring: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr verehrte Kollegen! Ich darf Ihnen den Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 4. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe, über die Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 zur Kenntnis bringen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite