Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 86

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Ich möchte es kurz machen: Wir werden bei den Punkten 3: Studienförderungsgesetz und Familienlastenausgleichsgesetz, 4: Studentenheimgesetz, 5: Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich und 6: Abkommen mit Slowenien über wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit dagegen stimmen beziehungsweise vorschlagen, einen Einspruch zu erheben.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Grundsätzlich ist diese Vorlage – wenn man nach dem derzeitigen System vorgeht – eine gelungenere Novellierung als die vorhergegangenen, weil sie umfassender ist, eine breitere Palette erfaßt.

Unsere Generalkritik an dieser Vorlage ist allerdings, daß das Leistungsprinzip in diesem Zusammenhang nicht in dem Ausmaß beachtet wird, wie dies wünschenswert wäre.

Wir würden für ein anderes Modell eintreten, für ein Modell, bei dem autonom festgesetzte Leistungskriterien vorgesehen sind, wie sie teilweise auch von der Studentenschaft ausgearbeitet wurden. Es sollte drei Gruppen von Studenten geben:

Erste Gruppe: All jene Studenten, welche die von der Universität autonom für jede Studienrichtung festgelegten Leistungskriterien erfüllen, sollten Anspruch auf Unterstützung haben. Falls benötigt, sollte ihnen außerdem ein Heimplatz zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der staatlichen Zuwendungen an diese Studenten hätte sich an den relevanten Lebenshaltungskosten zu orientieren.

Für Studenten, die diese Kriterien nur knapp verfehlen – das ist die zweite Gruppe –, sollte ein kostenloses Studium gewährleistet sein.

Die Universitäten sollten die Ermächtigung erhalten, für die dritte Gruppe, nämlich jene Studenten, die überdurchschnittlich lange studieren – und das sollte man meiner Meinung nach beachten –, autonom Studiengebühren festzusetzen.

Mit diesem Vorschlag und diesem Modell würde nicht nur ein Leistungsanreiz, der sehr wichtig ist, für die Studenten geschaffen, sondern es bestünde auch die Möglichkeit, die derzeit langen Studienzeiten und die hohen Drop-out-Quoten – ein neudeutsches Wort –, also Ausfallsquoten, zu reduzieren. – Das ist grundsätzlich unser Vorschlag.

Ich betone noch einmal: Das konterkariert sehr stark das vorliegende Gesetz, das in diesen Bereichen, so wie es sich entwickelt hat, durchaus nicht schlecht ist. Aber wir sind der Meinung, daß man in diesem Zusammenhang andere Kriterien schaffen sollte. Deswegen zu diesem Bereich ein Nein von uns.

Nächster Punkt: Studentenheimgesetz. Ich habe selbst 14 Jahre lang ein solches Heim geleitet und glaube, hier ist die Regulierungswut, über die heute schon gesprochen wurde, fehl am Platz. Ich erinnere mich an eine Debatte, die wir geführt haben. Wir haben gesagt, daß das eigentlich Richtlinien für Studentenheime, die der Bund hat, wären. Meines Wissens hat der Bund kein einziges Studentenheim, sondern es sind diese von Gesinnungsgemeinschaften, von Gruppen und anderen errichtet worden, die einen Großteil der Mittel aufgebracht haben.

Was würden Sie dazu sagen, wenn Ihnen heute, wenn Sie eine Wohnung erwerben und einen Zuschuß aus der Wohnbauförderung bekommen, gleichzeitig mit den Auflagen auch die Form der Benützung dieser Wohnung vorgeschrieben würde? – So ähnlich kommt mir das Studentenheimgesetz vor.

Auch bei der Entstehung des alten Gesetzes, noch unter Minister Fischer damals, ist das bereits gekommen. Und man hat dann gewisse Gruppen ausgenommen – etwa die Priesterseminare –, weil dort andere Strukturen vorliegen, eine andere Form des politisch Tätigseins gegeben ist; eine hierarchische Struktur, da kann man keinen Heimsprecher bestimmen, und so weiter.

Ich finde es einfach nicht ganz fair, daß da vom Staat alles vorgegeben wird, obwohl der Staat nur einen Minderteil der Mittel beiträgt.

Ich kann hier nur für den Grazer Bereich sprechen: Das Land ist noch relativ großzügig, aber noch großzügiger ist die Stadt Graz, die überhaupt nicht daran denkt, aufgrund ihrer soge


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