Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 88

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hat letztlich auch Auswirkungen auf das Studentenheimgesetz, da es zunehmend erforderlich wurde, der stärkeren Mobilität, dem häufigeren Wechsel des Wohnplatzes beziehungsweise auch des Studienplatzes Rechnung zu tragen.

Das süße Studentenleben gibt es für die überwiegende Mehrzahl von Studenten schon längere Zeit nicht mehr. Denn nicht selten gehen mit den uns allen bekannten Ausbildungsproblemen an den Universitäten letztlich auch wirtschaftliche Probleme Hand in Hand. Meiner Fraktion ist es daher ein Anliegen, finanzielle Besserstellungen für die jungen, in Ausbildung stehenden Menschen zu erreichen. Ich meine, daß das über alle Fraktionsgrenzen hinweg letztlich der Sinn sein muß.

Ich denke, daß auch die anderen Fraktionen – das Bekenntnis der Freiheitlichen haben wir schon gehört, und ich bin überzeugt, auf seiten der Sozialdemokraten wird es ähnlich sein – zustimmen werden, daß wir von seiten des Staates eine optimale Ausbildung ermöglichen sollen. Das heißt, daß auch die finanziellen Möglichkeiten für junge Menschen gegeben sein sollen, zunehmend Ausbildungsmöglichkeiten zu nutzen.

Die bislang geltenden Richtlinien zur Erreichung eines Stipendiums sind aus meiner Sicht einigermaßen restriktiv gehalten. 3 830 S im Monat, die zum Stipendium dazuverdient werden können – Stichwort Geringfügigkeitsgrenze –, plus 50 000 S in den Sommerferien sichern eher schlecht als recht einen entsprechenden Lebensstandard, den die jungen Menschen brauchen. Ich möchte hier auch festhalten, daß uns allen, so glaube ich, bewußt ist, daß es heute viel, viel schwieriger geworden ist, einen Ferialjob zu bekommen, weil das Angebot knapper geworden ist.

Einfluß auf diese Gesetzgebung hat sicherlich auch der Umstand gehabt, daß die Familienbeihilfenbestimmungen heute enger gefaßt sind, als sie es schon einmal waren.

Weiters möchte ich als Vertreter einer sehr ländlichen Region hier auch festhalten, daß es nach wie vor einen finanziellen Nachteil für Studenten gibt, die vom Land kommen und in der Stadt studieren. Im wesentlichen geht es um die Höhe der Fahrtkosten, die zu berappen sind. Ich meine, daß wir auch in der heutigen Diskussion darüber nachdenken sollten, wie wir diesbezüglich in Hinkunft Lösungen finden. Mir gegenüber klagen jedenfalls Studenten immer wieder über die hohen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Stadt und Land, die ein ordentliches Loch ins Geldbörsel des Studierenden reißen.

Konkret kommt es aber mit dem neuen Studienförderungsgesetz zu einer Erhöhung der Stipendien um durchschnittlich etwa 5 Prozent. Die Zahlen kennen Sie, glaube ich, aus der Vorlage: ab März 1999 knapp 70 000 S jährlich, ab dem Jahr 2000 nochmals 3 000 S pro Jahr mehr für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen können, für Studierende, die eine Wohnung am Studienort benötigen, kommen nochmals 30 000 S hinzu.

Völlig neu – und das wurde bisher nicht angesprochen – ist ein sogenanntes Studienabschlußstipendium, mit dem in der Abschlußphase des Studiums 15 000 S monatlich an Unterstützung gegeben werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im wesentlichen betrifft das Studierende, die jünger als 38 Jahre sind und sich länger als vier Jahre in Erwerbstätigkeit befanden.

Eine Kleinigkeit am Rande: Die Studienbeihilfenbehörde muß künftig auch eine Kostenrechnung führen, und die Studienbeihilfen werden nicht mehr nur zehnmal pro Jahr, sondern in Hinkunft zwölfmal pro Jahr angewiesen.

Die Volkspartei hätte – ähnlich, wie es von Dr. Tremmel seitens der Freiheitlichen hier angeklungen ist – eine noch weiterreichende Reform der Studienförderungen in die Verhandlungen eingebracht. Konkret wäre eine pauschale Zuverdienstgrenze von 150 000 S zum Vorschlag gestanden. Diese wurde letztlich – ich sage jetzt einmal: vorerst – nicht akzeptiert.

Schließlich möchte ich auch darauf hinweisen, daß die Forderung unseres Familienministers unter dem Titel "Karenzgeld für alle" auch dem einen oder anderen Studierenden in seiner wirt


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