Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 103

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An der Uni Wien hat diesbezüglich vor einiger Zeit ein Symposion stattgefunden, und dieses Symposion hat eine Resolution mit vier Punkten verabschiedet:

erstens: eine verbesserte Einbeziehung und Information der Bevölkerung, zweitens: die Deklarationspflicht der Strahlungsintensität der Handys, drittens: Senkung der WHO-Grenzwerte, und viertens: entsprechende Forschungen zum Thema gesundheitsschädliche Wirkungen dieser Mobiltelefonanlagen.

Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren, bringe ich zusammen mit meinen Kollegen einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, der folgendermaßen lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte DDr. Königshofer und Kollegen, eingebracht im Zuge der Beratungen über das Telekommunikationsgesetz (1468 der Beilagen)

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz dafür zu sorgen, daß Mobiltelefone in Hinkunft hinsichtlich der Strahlungsintensität gekennzeichnet werden müssen.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird weiters aufgefordert, im Zuge der Weiterentwicklung des Telekommunikationsrechtes und der Konzessions- und Frequenzvergaben dafür zu sorgen, daß in Hinkunft die betroffene Bevölkerung über geplante Netzausbaumaßnahmen (Antennenaufstellungen) rechtzeitig vor Realisierung dieser Maßnahmen informiert wird."

*****

Meine Damen und Herren! Wir glauben, daß solche Maßnahmen auch auf gesetzlicher Basis notwendig sein werden, um der Bevölkerung die Angst vor diesem zunehmenden Antennenwald zu nehmen. Das kann geschehen, indem man eben aufklärt und Angaben darüber macht, wie gesundheitsschädigend die Strahlung sein kann. Ich meine, wir hätten als Gesetzgeber eine Verpflichtung, in diese Richtung tätig zu werden, und deshalb bitte ich Sie, diesem Entschließungsantrag, der heute eingebracht wurde, Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.48

Präsident Alfred Gerstl: Der von den Bundesräten DDr. Königshofer und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kennzeichnungspflicht hinsichtlich der Strahlenintensität von Mobiltelefonen sowie Information über geplante Netzausbaumaßnahmen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. – Ich erteile dieses.

14.49

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist schon angekündigt worden, daß ich nicht zu diesen Telekom-Angelegenheiten sprechen werde, sondern zu der kleinen Gesetzesänderung zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau. Warum? – Es ist an und für sich gut, daß es gelungen ist, mit den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nachfolgende Verträge abzuschließen, und es ist besonders gut, daß es gelungen ist, daß auch Deutschland diesem Übereinkommen beigetreten ist, was ja 40 Jahre lang offengeblieben ist. Ich werte es als Signal Deutschlands an die jungen Demokratien im Osten.

Wie gesagt, an und für sich ist diese Gesetzesänderung ein kleines Ereignis, aber was mich dennoch das Wort ergreifen läßt, ist nicht dieser Beitritt zum Übereinkommen, sondern die Schiffahrt auf der Donau im allgemeinen. Ich lebe an diesem größten Fluß Österreichs und auch


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