Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 155

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Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. Ich erteile ihm dieses.

18.37

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Novelle zum Mietrechtsgesetz fand bereits im Nationalrat die Zustimmung aller Fraktionen, weshalb ich davon ausgehe, daß dies auch hier im Bundesrat der Fall sein wird.

Eigentlich geht es auch bei dieser Novelle nur um eine Klarstellung hinsichtlich der Bestimmungen in Schlichtungsstellenverhandlungen. Ohne entsprechende Interpretation durch diese Novelle würde die Anwendbarkeit zivilprozessualer Regelungen mit Ablauf des Jahres 1998 ein jähes Ende finden. Als weitere Folge würden Aufträge der Wohnhaussanierung in Frage gestellt werden. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft, im besonderen auf kleine und mittlere Unternehmungen, da die Summe derartiger Investitionen mit rund 3,2 Milliarden Schilling zu veranschlagen ist.

Bemerkenswert im Zusammenhang mit der Novelle zum Mietrechtsgesetz ist allerdings auch die Tatsache, daß es aufgrund von Einwänden der ÖVP nicht möglich war, Herr Kollege Dr. Linzer, das Mietrecht im Interesse der Mieter positiv weiter zu verändern. Es hat nämlich nicht nur eine Arbeitsgruppe im Ministerium gegeben, sondern es hat auch einen gemeinsamen Antrag von ÖVP und SPÖ gegeben. (Bundesminister Dr. Michalek: Nein, hat es nicht gegeben!)

Schließlich gab es für diese Zielsetzung eben nicht nur konkrete Verhandlungen, sondern diesen zitierten Antrag, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz und das Heizkosten-Abrechnungsgesetz geändert werden hätten sollen, um die von Ihnen zitierten Forderungen zu erfüllen. (Bundesrat Dr. Linzer: Die SPÖ hat einzelnen Bestimmungen nicht zugestimmt!)

Die ÖVP hat letztlich aber – so stellt sich ihr Verhalten für mich jedenfalls dar – der Mut wieder verlassen, weshalb von den Koalitionsparteien ... (Bundesrat Dr. Linzer: Die SPÖ hat einzelnen Bestimmungen nicht zugestimmt!)  – Ja, wir stehen dazu! Wir stehen dazu, und offensichtlich Sie auch. Aber in den letzten Tagen scheint man in der ÖVP nicht zu wissen, was die rechte Hand will oder was der eine oder andere Bund oder Partner will, was die eine oder andere ÖVP-Organisation will. Ich würde vorschlagen: Setzen Sie sich einmal intern zusammen! Vielleicht ist Ihr Parteiobmann einmal in Österreich, dann könnten Sie Entscheidungen treffen, die auch von Ihnen mitgetragen werden.

Ideologische Bedenken gab es offensichtlich nicht. Das heute leider nicht zur Debatte stehende Gesetzesvorhaben hat keine großen Reformfortschritte im Wohnrecht beinhaltet, sondern nur einige punktuelle, zum Teil durchaus nicht unbedeutende Neuerungen und Adaptierungen – "Fallen" haben Sie dazu gesagt – im Bewirtschaftungsbereich und in der Aufteilung der Bewirtschaftungskosten. Ich möchte diese Punkte trotzdem konkret hervorheben, weil ich glaube, daß es wichtig ist, diese rechtlichen, technischen, ökonomischen oder ökologischen Regelungen zu kennen, die herbeigeführt werden hätten sollen und die sich unserer Auffassung nach zwingend aus der praktischen Anwendung der bereits erfolgten Änderungen im Wohnrecht ableiten lassen.

Im besonderen ist es ein sozialdemokratisches Anliegen im Wohnbereich, eine verbrauchsabhängige Aufteilung der Bewirtschaftungskosten auf Basis von Verbrauchsmessungen unter der Voraussetzung einer zwischen dem Vermieter und einer qualifizierten Mehrheit der Mieter schriftlich geschlossenen Vereinbarung herbeizuführen.

Erleichterungen sollte es auch geben für die auf der Nutzfläche beruhende Abrechnung und Kostenverteilung durch wahlweise Berechnung nach Natur- oder Planmaß sowie durch den Ausschluß von Fehlerquellen bei Veränderungen der Nutzfläche infolge baulicher Maßnahmen im Inneren des Mietgegenstandes. Auch die Bestimmungen hinsichtlich der Abrechnungen


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