Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 185

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zwei Jahren sowieso ein neues Auto kaufen werde. – Ich glaube, jeder Autofahrer weiß, daß er bis zum Neukauf eines Wagens sein Auto in einem fahrtüchtigen Zustand erhalten muß!

Es besteht meiner Meinung nach kein Widerspruch darin, wenn man zwar über ein neues Dienst- und Besoldungsrecht nachdenkt, aus aktuellem Anlaß aber trotzdem jeweils Anpassungen der bestehenden Fassung vornimmt. Ich nehme an beziehungsweise weiß, daß wir uns im Frühjahr im Nationalrat und im Bundesrat wieder mit einer Novelle zum Dienstrecht der Lehrer beschäftigen werden müssen, denn wir haben vor etwa einem halben Jahr eine Novelle zum Schulunterrichtsgesetz und zum Schulorganisationsgesetz beschlossen, die zum Beispiel Änderungen im Polytechnischen Lehrgang oder im Schuleingangsbereich beinhalten, was eine Neuerung im Schulbereich im Sinne einer positiven Weiterentwicklung darstellt, und das wird natürlich wiederum – so meine ich als Lehrerin – einige dienst- und besoldungsrechtliche Anpassungen nach sich ziehen.

Ein völlig neues System – dafür gibt es schon einige sehr konkrete und deutliche Signale sowohl von der Unterrichtsministerin als auch von der Standesvertretung – soll aber von den Verantwortlichen – wie ich meine – doch sehr gut durchdacht werden, damit es auch tatsächlich modern und leistungsgerecht, aber auch leicht administrierbar wird. Ein Gesetz soll nicht unter Zeitdruck entstehen, bei dem man – wie man in solchen Fällen immer wieder hört – im nachhinein der Meinung ist, daß es unbefriedigend und reformbedürftig ist, daß es Lücken gibt und sehr bald wieder Adaptierungen vorgenommen werden müssen.

In Anbetracht dessen bitte ich Sie, dieser Novelle jetzt doch Ihre Zustimmung zu geben; für meine Fraktion kann ich dies zusichern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.52

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Meier. – Bitte.

20.52

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesrates! Diese Dienstrechts-Novelle ist ein Konglomerat von Veränderungen in verschiedensten Bereichen, die miteinander natürlich in überhaupt keinem Zusammenhang stehen. Daher kann man diese – wie ich meine – nicht über einen Kamm scheren.

Das Thema "Dienstkarte" ist schon angeschnitten worden. – Ehrlich gesagt: Mir ist es gleich, ob mir jemand seinen Ausweis zeigt oder eine Karte; denn es werden heute überall Karten im Scheckkartenformat verwendet.

Weiters kommt es in diesem Zusammenhang zu mehreren Gesetzesänderungen etwa aufgrund der Rundungsbestimmungen, wenn es zum Euro und zu den Cents kommt, und es ist ganz klar, daß es so etwas geben muß.

Ferner wird eine Änderung des Poststrukturgesetzes vorgenommen, die wegen der gesellschaftsrechtlichen Aufspaltung der Post und Telekom Austria notwendig ist. – All das könnte ich jetzt im einzelnen aufzählen, aber Sie wissen ohnehin, worum es bei dieser Novelle geht.

Zu Kollegen Windholz möchte ich sagen: Ich kenne die Exekutive und deren Richtlinien nicht so genau, und man sollte von außen nicht dreinreden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß alle Bestimmungen so auszulegen sind, daß sie letzten Endes immer zum Nachteil des Beamten führen, indem man ihm so wenig wie möglich zahlt und ihm nur dann Freistunden gibt, wenn es sowieso für ihn billig wäre. Ich glaube, es betrifft auch den Aufgabenbereich der unteren Einheiten der Exekutive, daß das so gerecht wie möglich gestaltet wird. – Wenn wir uns allerdings grundsätzlich dazu bekennen, daß irgendwo gespart werden muß, dann muß das dort vorgenommen werden, wo es möglich ist, womit ich nicht sagen möchte, daß Leistungen, die erbracht werden – selbstverständlich auch bei der Exekutive – nicht abgegolten werden sollen.


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