Bundesrat Stenographisches Protokoll 648. Sitzung / Seite 41

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Es sind dies:

Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung geändert wird sowie

Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozeßordnung geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 6 und 7 hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich bitte um die Berichte.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Dezember 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung geändert wird, liegt schriftlich vor.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ebenso liegt der Bericht des Justizausschusses über den Beschluß des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Zivilprozeßordnung geändert wird, schriftlich vor.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Dezember 1998 auch hier mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Linzer. – Bitte.

14.45

Bundesrat Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier und heute die vorliegenden Beschlüsse über die Novellierung der Zivilprozeßordnung und der Strafprozeßordnung. Somit tragen wir einem langgehegten Wunsch und auch einer Petition der betroffenen, behinderten Personen, die als Zeugen vor Gericht erscheinen – sei es, daß sie taub oder stumm sind, sei es, daß sie gehörgeschädigt sind oder Sprachschwierigkeiten haben –, Rechnung.

Ich meine, daß wir damit eigentlich nur zeigen, daß wir eine Kulturnation sind und daß wir die Probleme unserer behinderten Mitmenschen wirklich ernstnehmen.

Zu Recht ist auch vorgesehen, daß der Bund die Kosten für die Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers übernimmt, damit es keineswegs zu einer Diskriminierung dadurch kommt, daß im Verfahren ein Kostentragungsproblem entsteht oder gegeben ist.

Meine Damen und Herren! Der Debatte im Nationalrat und im Bundesrat über die Einführung der Gebärdensprache ist im Europäischen Parlament eine umfassende Diskussion im November dieses Jahres vorangegangen, wobei ein Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments in Richtung Europäische Kommission eingebracht worden ist, damit diese tätig wird. Man hat festgestellt, daß es europaweit eine zunehmende Zahl von schwer Gehörgeschädigten gibt und daß bei einer großen Mehrheit dieser gehörgeschädigten, gehörlosen Personen Sprachschwierigkeiten und Verständigungsschwierigkeiten gegeben sind.

Die Gebärdensprachen sind zwar vielfach in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt, jedoch lediglich in vier Staaten offiziell anerkannt. Dazu kommt noch, daß bei den Dolmetschern erhebliche Mängel in der Qualifikation gegeben sind. In Hinblick darauf, daß die Information in unserer Informationsgesellschaft in der heutigen Zeit in erster Linie über audiovisuelle Mittel erfolgt, ist natürlich für die gehörlosen Personen das Recht auf Information auch nicht in vollem Maße gewährleistet.

Die Europäische Union hat durch das Europäische Parlament angeregt, ein europaweites Projekt bezüglich der Erforschung der Gebärdensprache entsprechend zu fördern und verlangt,


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