Bundesrat Stenographisches Protokoll 649. Sitzung / Seite 145

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.

19.53

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege! Fast auf den Tag genau vor einem Jahr, als der Sicherheitsbericht 1996 zur Debatte stand, habe ich Ihnen die Schwerpunkte der Justizpolitik in Sachen innere Sicherheit dargelegt: Es sind dies der entschlossene Kampf gegen die organisierte – insbesondere die international organisierte – Kriminalität auf der einen Seite, die Schaffung möglichst sinnvoller täter- und opferorientierter Reaktionen im Bereich der massenhaften sogenannten Alltagskriminalität auf der anderen Seite und schließlich die Gewährleistung eines Strafvollzugs, der sowohl für eine sichere Verwahrung des Straftäters als auch für seine bestmögliche Vorbereitung auf eine Entlassung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft – somit für die Vermeidung eines Rückfalls und damit neuer Opfer – sorgt.

Natürlich – und da kann ich meinen Kollegen Schlögl nur grundsätzlich unterstützen – wäre da und dort im Strafvollzug oder auch bei Gericht ein höherer Personalstand wünschenswert, und für eine Unterstützung unserer diesbezüglichen Vorstellungen gegenüber dem Finanzminister oder dem Gesetzgeber, aber auch – und da könnte gerade der Bundesrat eine besondere Rolle spielen – für eine Unterstützung unserer Vorstellungen bei der Herstellung einer verbesserten Bezirksgerichtsstruktur wäre ich durchaus dankbar! Diese Verbesserung sollte, wie Sie wissen, in Oberösterreich, Steiermark und Salzburg nach dem Vorbild von Niederösterreich stattfinden.

Es sind – und ich muß das sagen, ohne die hier und heute offenbar harmonische Situation beeinträchtigen zu wollen – die Bundesländer, die durch ihre ablehnende Haltung verhindern, daß im genannten Bereich im Interesse der Bevölkerung durch maßvolle Zusammenlegungen von Kleinst- und Kleingerichten die Leistungskraft der Justiz gestärkt werden und ein effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen stattfinden kann.

Nach diesem Ceterum censeo, meine Damen und Herren, nun zur Frage: Was ist in den von mir angesprochenen Schwerpunktbereichen geschehen? – Die effizientere Bekämpfung der international organisierten Kriminalität hat vor allem auch auf internationaler Ebene stattzufinden. Diesbezüglich ist man während der österreichischen EU-Präsidentschaft auch in der Europäischen Union wieder ein gutes Stück vorangekommen. Mit Hochdruck wurde und wird unter Vorsitz eines Sektionschefs meines Hauses an der Umsetzung des umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gearbeitet, der, wie Sie wissen, vom Europäischen Rat von Amsterdam im Juni 1997 angenommen wurde.

Viele der darin festgelegten Maßnahmen wurden auf der Ebene der Union bereits beschlossen, und Mitte dieses Jahres werden wohl die meisten der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen verwirklicht sein. Daran können dann jene Maßnahmen nahtlos anschließen, die für den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in dem in den letzten Monaten ebenfalls unter österreichischem Vorsitz erarbeiteten Aktionsplan zum Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts enthalten sind.

Inhaltlich geht es bei der verbesserten Bekämpfung der international organisierten Kriminalität im Justizbereich im wesentlichen um zwei Dinge: Zum einen soll eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit der Justizbehörden über die Grenzen hinweg gewährleistet sein, wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte in den verschiedenen Mitgliedstaaten an der Aufarbeitung einer Straftat beteiligt sind. Ich denke hier vor allem an die Rechtshilfe, aber auch an die möglichst einfache Vollstreckung von Entscheidungen eines Gerichtes aus einem anderen Mitgliedstaat.

Große Erwartungen setze ich in das Europäische justitielle Netz, das im September vorigen Jahres unter unserem Vorsitz seine Arbeit aufgenommen hat und das dazu beitragen soll, daß die Richter und Staatsanwälte in Europa über Behördenstruktur, Rechtsordnung und praktische Verfahrensweisen in den anderen Mitgliedstaaten besser Bescheid wissen oder sich problemlos Information beschaffen können.


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