Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 13

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

desländern ein möglichst großes, qualitativ gutes, ausreichendes, familiengerechtes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen und auch Kleinstkinderbetreuungseinrichtungen zu gewährleisten, sodaß den Eltern eine echte Wahlfreiheit gegeben ist.

Wir haben auch in der Frage der ergänzenden Maßnahmen für Alleinerzieher oder Alleinerzieherinnen das eine oder andere zustande bringen können. Ich glaube daher, daß wir sehr stolz auf jene Familienleistungen sein können, die in Österreich für die Familien durchgesetzt werden konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nunmehr zur 2. Anfrage, 993/M, an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Hedda Kainz, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrätin Hedda Kainz (SPÖ, Oberösterreich): Frau Bundesministerin! Der Tatsache, daß die Zahnambulatorien mit 1. 1. 1999 festsitzenden Zahnersatz anbieten dürfen, ist eine lange Diskussionsphase vorangegangen, und ich frage Sie jetzt in diesem durchaus positiven Zusammenhang:

993/M-BR/99

Ist dieses Angebot auch von der Bevölkerung angenommen worden und wird das – im Klartext – auch so genützt, wie wir es erwartet haben?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Geschätzte Frau Bundesrätin! Ich weiß, daß Sie aus dem Bundesland Oberösterreich kommen, und ich weiß, daß gerade Oberösterreich sehr initiativ und unterstützend gewesen ist, damit es gelingen konnte, im Nationalrat mit Zustimmung des Bundesrates eine gesetzliche Regelung für festsitzenden Zahnersatz im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zu verankern.

Ich möchte aber nicht versäumen, hier zum Ausdruck zu bringen, daß ich es bedaure, daß es nicht gelungen ist, den Wunsch des Gesetzgebers zu realisieren, daß es in diesem Zusammenhang zu einem Gesamtvertrag mit der Ärztekammer, mit den Zahnärzten kommt, denn es war schon auch meine politische Intention, zu erreichen, daß diese Leistungen im Zusammenhang mit einem Gesamtvertrag, der alle Details regelt, dann österreichweit in gleicher Qualität und in gleichem Ausmaß den Versicherten angeboten werden können.

Ich bin aber darüber hinaus sehr froh, daß nun ab 1. 1. 1999 eine gesetzliche Regelung besteht, wonach in den bestehenden Ambulatorien der Krankenkassen der festsitzende Zahnersatz angeboten werden kann und auch angeboten wird.

Zu Ihrer konkreten Frage hat der Hauptverband Anfang Februar erhoben, wie im Jänner die Anmeldungen beziehungsweise Anfragen durch die Versicherten bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern erfolgten, und es liegen folgende Zahlen vor: Es wurden im Jänner 135 festsitzende Zahnersätze angefertigt, es liegen 575 Anmeldungen vor und es gab 3 429 Anfragen.

Ich glaube, daraus ist schon erkennbar, daß doch in einer sehr zielorientierten – genau wie vom Gesetzgeber gewünscht – Form dieses Angebot von den Versicherten angenommen wird. Ich bin sehr froh, daß das Interesse der Bevölkerung an den Zahnersätzen in kasseneigenen Ambulatorien in dieser Anlaufphase schon dokumentiert werden kann.

Ich möchte aber gleichzeitig betonen, daß es die Zielrichtung der gesetzlichen Bestimmung ist, daß diese Angebote prioritär den Patienten der Ambulatorien zur Verfügung stehen. Es war ja der Wunsch des Gesetzgebers, vor allem die eigene Kundschaft mit festsitzendem Zahnersatz versorgen zu können, und ich bin sehr froh, daß gerade diese Leistung nun in den Kassen angeboten werden kann.

Ich möchte aber betonen und Sie auch bitten, überall darauf hinzuweisen: Es sind dies keine kostenfreien Leistungen, sondern es sind selbstverständlich die vereinbarten Richtpreise für die Selbstkosten, die die Kassen haben, zu leisten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite