Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 60

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nervös werdet. Aber bis zur nächsten Landtagswahl dauert es noch ein bißchen. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Farthofer: Mach dir keine Sorgen! Du wirst es schon noch sehen! Mach dir keine Sorgen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Bundesrat Dr. Böhm: Ist das Wahlkampf?)

Da hat Kollege Schlögl noch Zeit, sich zu entscheiden. Denn Frau Landesrätin Votruba freut sich über die Novelle zum Kindergartengesetz, und Kollege Schlögl geht zwei Tage danach mit einem Inserat hinaus, in dem er seine eigene Landesrätin kritisiert. Aber das kommt von einem Halbtagsjob, Bundesminister und Landesparteiobmann. Aber was soll‘s?

Wir reden über die Verbesserung im Bereich der Sanitätshilfe, und hier geht es darum (Zwischenruf des Bundesrates Farthofer ), daß die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auch die Ausbildung zur Defibrillation zu schaffen – das ist ein sehr schwieriges Wort.

Nachdem – auch das hat Kollege Weilharter angesprochen – das Pilotprojekt in der Steiermark mit sehr positiven Erfahrungen abgeschlossen wurde und das schon lange ein Anliegen der Gesundheitssprecher der Österreichischen Volkspartei war und nach wie vor ist, stimmen wir natürlich dieser vorliegenden Novelle, die nur ein kleiner Teil zur Verbesserung sein kann, zu. (Beifall bei der ÖVP.)

12.52

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Horst Freiberger. Ich erteile ihm dieses.

12.52

Bundesrat Horst Freiberger (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage zum Dentistengesetz möchte ich mich nicht näher auseinandersetzen. Es handelt sich lediglich um eine Rechtsanpassung an das EU-System. Es werden Dentisten und Zahnärzte rechtlich gleichgestellt, sie erhalten damit die Grundlage für die Anerkennung in den anderen EWR-Mitgliedstaaten.

Nachdem es in Österreich keine Dentistenausbildung mehr gibt, betrifft diese Novelle eine auslaufende Berufsgruppe. Ein EU-konformes Zahnarztstudium wurde mit dem neuen Ärztegesetz 1998 bereits realisiert. Die SPÖ-Fraktion stimmt dieser Vorlage selbstverständlich zu.

Hohes Haus! Nun zur Änderung des MTF-SHD-Gesetzes: Es wird nun abgesegnet, daß Sanitäter mit einer entsprechenden Grundausbildung berechtigt werden, Defibrillationen mit halbautomatischen Geräten durchzuführen. Es ist dies ein Vorgriff auf das geplante Sanitätergesetz. Es ist richtig, daß dieser Beschluß heute gefaßt wird, denn damit können wahrscheinlich mehr Menschenleben gerettet werden. Wir könnten in dieser Angelegenheit jedoch schon viel weiter sein, wenn nicht von unserem Koalitionspartner ein unnötiger Wirbel inszeniert worden wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich wollen wir doch festhalten, daß eine Verbesserung der Ausbildung im Bereich der Notfallsanitäter ein wichtiges Anliegen ist, um die Patienten noch besser versorgen zu können. Dieser Gesetzentwurf, der zur Begutachtung ausgesandt wurde, ist vorher mit den betreffenden Hilfsorganisationen und den Gewerkschaften abgesprochen und akkordiert gewesen. Vom Roten Kreuz wurde dann dieser gemeinsam erarbeitete Entwurf hintertrieben – und einige ÖVPler haben sich gemüßigt gefühlt, Lobbyismus zu betreiben, und mit Falschinformationen wurden die Leute verunsichert.

Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat sich selbstverständlich nie gegen die Ehrenamtlichkeit in diesem System gerichtet – ganz im Gegenteil. Auf der anderen Seite müssen wir aber für die vielen hauptberuflichen Mitarbeiter im Rettungsdienst etwas tun, damit diese endlich einen Berufsschutz erreichen und mit ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit vom Status des Hilfsarbeiters wegkommen. Ich halte es für unerträglich, wenn man mit Panikmache versucht, politisches Kleingeld zu kassieren, und dabei einen wichtigen Reformschritt verzögert.

Meine Damen und Herren! Ich selbst war jahrelang freiwilliger Helfer beim Roten Kreuz. Ich habe auch meinen Zivildienst bei dieser Organisation abgeleistet. Ich weiß also sehr genau,


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