Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 62

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie wissen, daß diese Problematik akut ist, und Sie alle sind sicher mit uns Freiheitlichen der Meinung, daß 120 bis 130 Stunden Ausbildung drei Jahre Lehrzeit mit solider Praxis und Schulbesuch nicht ersetzen können.

Ich erlaube mir daher, folgenden Entschließungsantrag von uns Freiheitlichen einzubringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Ulrike Haunschmid und Kollegen betreffend Ausbildungsstandard und Berufsbild von Arzthelferinnen und Zahnarzthelferinnen

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, bis 31. 3. 1999 für Arzt- und Zahnarzthelferinnen per Ministerialentwurf

das Berufsbild festzulegen,

das berufliche Aufgabengebiet exakt zu umschreiben,

einheitliche Aus- und Weiterbildungskriterien aufzustellen,

gemeinsam mit den zuständigen Standesvertretungen einen neuen Lehrberuf zu schaffen,

bereits praktizierenden Arzt- und Zahnarzthelferinnen die erworbene Berufserfahrung auf die Ausbildungserfordernisse anzurechnen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Der von den Mitgliedern des Bundesrates Ulrike Haunschmid und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Ausbildungsstandard und Berufsbild von Arzthelferinnen und Zahnarzthelferinnen ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als nächster erteile ich Frau Bundesministerin Eleonora Hostasch das Wort. – Bitte.

13.01

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Nur wenige Bemerkungen aus meiner Sicht.

Es wurde im Zusammenhang mit dem Dentistengesetz von Herrn Bundesrat Freiberger schon erwähnt, daß die Dentisten – erlauben Sie mir diese saloppe Bemerkung – einer auslaufenden Berufsgruppe angehören, da seit Jahrzehnten keine Neuzulassungen mehr erfolgten. Diese Anpassung des Dentistengesetzes erfolgt daher praktisch nur für die jetzt tätigen Dentisten, es ist aber notwendig, die entsprechenden Regelungen zu schaffen, daß sie ihren Beruf auch im Rahmen der Europäischen Union ausüben können. Ich betrachte es daher als sehr wichtig, daß wir diese gesetzliche Bestimmung nun verankern können. Es handelt sich dabei um etwa 270 Personen, die aber doch eine wichtige Gruppe sind, auch wenn sie von der Zahl her im Vergleich zu allen Gesundheitsberufen oder auch dem ärztlichen Bereich nicht so groß ist. Ich bin daher froh, daß dieses Gesetz nun beschlossen werden kann.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zum Sanitätergesetz beziehungsweise zur Regelung zur Defibrillation. Ich konnte heute schon in der Fragestunde in einer Anfragebeantwortung sehr ausführlich darauf Bezug nehmen und möchte daher nur noch unterstreichen, daß es sich bei diesen gesetzlichen Änderungen um eine Vorwegnahme eines Teilbereiches des Sanitä


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite