Bundesrat Stenographisches Protokoll 650. Sitzung / Seite 74

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Als nächster Rednerin erteile ich nun Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer das Wort. – Bitte.

13.54

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich den Glückwünschen des Herrn Vorsitzenden anschließen und dir, lieber Herr Bundesrat, weiterhin alles Gute wünschen, daß du die kommende Zeit noch in Gesundheit genießen kannst. (Allgemeiner Beifall.)

Nun möchte ich auf einige Fragen eingehen, die aufgetaucht sind.

Frau Bundesrätin Mühlwerth hat nach den Zahlen, die die Einnahmen der Bundesmuseen im Bericht beziffern, gefragt. Dazu darf ich sagen: Dieser Bericht ist kein Rechenschaftsbericht in dem Sinne, daß der Rechnungsabschluß darin dargelegt wird, sondern darin werden Zahlen zur Veranschaulichung gebracht.

Es gibt Einnahmequellen verschiedenster Art: Es gibt Sponsoring, es gibt Teilrechtsfähigkeit, es gibt zweckgebundene Gebarung, und es gibt Eintrittsgelder. Es setzen sich die auf Seite 74 ausgewiesenen Einnahmen zusammen aus erzielten Gewinnen aus der Teilrechtsfähigkeit – das sind etwa 2 Millionen Schilling, die aus der Möglichkeit der Vermietung kommen –, aus Einnahmen, die durch den Kartenverkauf erzielt wurden, und aus Mitteln, die aus der zweckgebundenen Gebarung kommen, die ebenfalls Vermietung, aber auch Möglichkeiten zu Sponsoring umfaßt. Die Einnahmen stammen also nicht alle aus Eintrittsgeldern, sondern sie kommen aus verschiedenen Quellen.

Sie bemängelten auch, daß die Zahlen nicht übereinstimmen würden, daß es Unterschiede gebe. Dazu muß ich feststellen, daß auf Seite 80 die Erträge aus Sponsoring angeführt werden und daß damit nur ein Teil der Einnahmen aus der Teilrechtsfähigkeit beispielhaft aufgezählt wird. Das sind bloß Beispiele. Dieser Bericht ist kein Rechnungsabschluß. (Bundesrätin Mühlwerth: Das hat niemand gesagt!) Es werden darin bloß verschiedene Beispiele angeführt. Man kann daher diese verschiedenen Beispiele nicht einfach zusammenzählen.

Ich möchte schon auch festhalten, daß ich glaube, daß die Gelder, die wir für die Museen ausgeben, keine Gelder sind, die nur einer kleinen Kulturschickeria zugute kommen. Immerhin sind im Jahre 1998 in den Museen 3 049 307 Menschen gewesen, und diese kann man wahrscheinlich nicht als kleine Kulturschickeria bezeichnen. Die Besucherzahlen haben sich vom Jahr 1997 auf das Jahr 1998 um 10 Prozent erhöht. Von diesen Besuchern sind über 10 Prozent Jugendliche. Es sind 344 540 Schüler und Schülerinnen im Jahre 1998 in unseren Museen gewesen. Ich glaube, das zeigt doch die Wichtigkeit unserer Museen auf.

Bezüglich der Frage nach dem Verkehrsmuseum ist festzustellen, daß mit dem Eisenbahnmuseum in Straßhof eine Vereinbarung dahin gehend getroffen wurde, daß die wichtigsten Gegenstände aus diesem Bereich dort ausgestellt werden. Einige ganz besondere Highlights werden im zweiten Stock gezeigt werden. Es werden alle interessanten Objekte aus der Eisenbahngeschichte Österreichs den interessierten Bürgern und Bürgerinnen zugänglich gemacht.

Bezüglich des Antrages der freiheitlichen Fraktion betreffend die Unterschutzstellung von historischen Gärten möchte ich darauf hinweisen, daß diesbezüglich bereits eine Gesetzesvorlage vorliegt. Sie wurde auch schon in Begutachtung gegeben. Deren Anhang enthält eine Liste jener historischen Gärten, die unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Diese Liste wurde mit den Ländern bereits verhandelt. Die Begutachtung dieses Gesetz ist bereits abgeschlossen. Die Endausfertigung wird derzeit erarbeitet. Das Gesetz wird dann umgehend dem Ministerrat zugeleitet. Es ist also bereits so gut wie erledigt.

Zur Frage der Rückgabe von Kunstgegenständen erkläre ich folgendes, und zwar mit großem Ernst und auch mit großem Respekt vor jenen, denen Leid zugefügt wurde: Ich bin stolz darauf, daß es gelungen ist, gemeinsam ein Gesetz zu beschließen, das uns in die Lage versetzt hat, Kunstgegenstände, die während des Krieges geraubt, nach dem Krieg restituiert und aufgrund des Ausfuhrverbotsgesetzes zurückbehalten wurden, zurückzugeben. Der Gesamtumfang die


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