Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 12

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Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wie werden Sie auf die negativen Stellungnahmen der verschiedenen Ressorts, insbesondere des Justizministeriums reagieren, beziehungsweise welche Maßnahmen beabsichtigen Sie zu setzen?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Wir haben bereits darauf reagiert, weil es uns nicht darum geht, einen bestimmten Entwurf durchzubringen, sondern gerade eine Neuerarbeitung selbstverständlich bedarf, daß man möglichst auf alle aufgeworfenen Fragen Antworten gibt und diese berücksichtigt. Wir haben daher von all den in den Stellungnahmen gemachten Anregungen, die etwa aus dem Justizressort eingegangen sind, wahrscheinlich mehr als 85 Prozent nicht nur aufgenommen, sondern sogar positiv aufgenommen und sie bereits in den Entwurf eingearbeitet, der dadurch sicher ganz wesentlich an Qualität gewonnen und auch dazu geführt hat, daß das Justizministerium diesem Entwurf nicht ablehnend, sondern jetzt positiv gegenübersteht und auch dafür ist, daß er entsprechend durchgesetzt wird.

Präsident Gottfried Jaud: Gibt es weitere Zusatzfragen? – Bitte sehr, Herr Bundesrat Windholz.

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Minister! Ist im Rahmen des Militärbefugnisgesetzes auch geplant, neben den Befugnissen im Rahmen des Assistenzeinsatzes an der Grenze auch jene im Rahmen des Assistenzeinsatzes im Inneren der Republik, Stichwort Raumschutzverfahren, zu regeln?

Präsident Gottfried Jaud: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Landesverteidigung Dr. Werner Fasslabend: Es gibt Befugnisse im Bereich des Wach- und Sicherungsdienstes, die unabhängig von einer bestimmten Einsatzform ablaufen, die dem Eigenschutz des Bundesheeres, seiner Anlagen, etwa der Munitionslager, der Waffenlager, aber auch der Kasernen, dienen. Derartige Befugnisse gibt es auf der ganzen Welt in ähnlicher Form.

Darüber hinaus haben wir ein Leistungsrecht vorgesehen, wie es auch in den Katastrophengesetzen aller Bundesländer vorhanden ist, vom Burgenland bis Vorarlberg, das heißt, man nimmt in einem Katastrophenfall ganz einfach bestimmte Leistungen in Anspruch, weil es notwendig ist, so wie das etwa vor wenigen Wochen in Westösterreich passiert ist, wo man ein bestimmtes Stück der Autobahn sperren mußte, weil man einen Landeplatz für Hubschrauber benötigte. Es kann auch ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Es war etwa so, daß ins Paznauntal Journalisten generell nicht eingeflogen wurden, sondern es gab, um dort eine ordnungsgemäße Bergung durchzuführen, bestimmte Restriktionen. Es wurde für bestimmte Zeit ein Flugverbot ausgesprochen, und es war natürlich auch notwendig, bestimmte Geräte anzufordern, um Bergungsmaßnahmen durchführen zu können.

Das soll entsprechend verrechtlicht, das soll in das Militärbefugnisgesetz aufgenommen werden. Da geht es nicht um Sonderrechte, sondern um ganz normale Leistungsrechte, die etwa in den Katastrophengesetzen der Länder Burgenland, Wien, Niederösterreich, Tirol et cetera bereits vorhanden sind.

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun mehr zur 2. Anfrage, 1003/M, an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Michael Ludwig, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:


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