Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 81

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13. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. Februar 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreffend die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bei Konzernabschlüssen – Konzernabschlußgesetz (KonzaG) (1576 und 1629/NR sowie 5893/BR der Beilagen)

Präsident Gottfried Jaud: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über Änderungen des Handelsgesetzbuchs, des Bankwesengesetzes, des Wertpapieraufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes betreffend die Anwendung international anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze bei Konzernabschlüssen – Konzernabschlußgesetz.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Hedda Kainz übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Hedda Kainz: Der Bericht des Ausschusses über das Konzernabschlußgesetz liegt Ihnen schriftlich vor. Ich darf also gleich den Antrag des Justizausschusses vortragen.

Der Justizausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 16. März 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Gottfried Jaud: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Ferdinand Maier. Ich erteile ihm dieses.

13.49

Bundesrat Dr. Ferdinand Maier (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie die Berichterstatterin ausgeführt hat, handelt es sich hiebei um eine Anpassung an internationale Richtlinien, die zu begrüßen ist und die auch bereits einstimmig im Hohen Haus genehmigt wurde. Aus der Sicht eines Bundesrates meine ich, daß man nicht dagegen sein kann.

Die Änderung, die mit diesem vorliegenden Gesetz vorgenommen wird, erleichtert künftig insbesondere die interne Administration in unseren Unternehmen. Das ist gerade in einer Zeit, in der man eher über Entbürokratisierung oder Abbau von irgendwelchen bürokratischen Hemmnissen spricht, ein sehr erfolgreicher Schritt, und daher müßte man dieses Gesetz auch sehr begrüßen.

Als neues Mitglied des Bundesrates liest man natürlich auch die Protokolle und schaut sich an, was im Hohen Haus in der Vergangenheit gesprochen wurde. Kein Geringerer als Kurt Eder hat die passenden Worte zu dieser Thematik gesprochen, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Ich kann Ihnen aber nicht alles vorlesen, ich kann Sie beruhigen. Er hat gemeint: "Wer den Abschluß nach internationalen Bestimmungen ... durchführt, ist dann nicht mehr gezwungen, ihn in Österreich parallel dazu auch nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellen, sondern kann gleich international auf die Aktienmärkte gehen und dadurch leichter Kapital nach Österreich bringen." Er meinte dann weiters: "Es war auf diese Weise viel schwieriger, internationales Kapital nach Österreich zu bringen." – Nämlich vorher.

Das heißt, Kurt Eder hat sich eigentlich den Kopf darüber zerbrochen, wie man Kapital nach Österreich bringen kann. Das ist sehr begrüßenswert, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn zurzeit erleben wir eher eine Tendenz, daß wir den Abfluß von Kapital verhindern müssen, daß wir uns überlegen müssen, was man dagegen tun kann, daß der Kapitalmarkt in Österreich geschwächt wird.

Es gibt aber zu diesen Bemühungen, den Kapitalmarkt zu stärken, eher gegenläufige Überlegungen in der Bundesregierung. Diese sollte man angesichts einer derartigen Vorlage, in der es


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