Bundesrat Stenographisches Protokoll 651. Sitzung / Seite 106

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15.34

Bundesrat Erhard Meier (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Erlauben Sie mir, daß ich zuerst die positiven Punkte dieser Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983 stichwortartig anführe. Es ist dies zunächst der Ausgleich für die Kostenentwicklung seit der letzten Anpassung im Jahre 1994. Die Erhöhung liegt über der seit 1994 erfolgten Inflation. Es wird auch die soziale Situation berücksichtigt, aus der die Schüler und Schülerinnen kommen, indem die Einkommensverhältnisse der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten mit einer verbesserten sozialen Staffelung berücksichtigt werden. Die Gesamtsumme für die Schüler- und Heimbeihilfe wurde um 114,5 Millionen auf 559 Millionen Schilling erhöht, das ist eine Erhöhung um rund 25 Prozent.

Zu erwähnen ist auch die besondere Schulbeihilfe für den zweiten Bildungsweg. Weiters wurde die Heimfahrtsbeihilfe wurde von 1 000 S auf 1 200 S erhöht. Der erforderliche Notendurchschnitt wurde von 2,8 auf 2,9 erhöht. Daneben gibt es auch eine Leistungsförderung durch Leistungsstipendien für außerordentliche Schulerfolge, die eine Erhöhung auf 4 800 S erfahren hat.

Wie jedes Gesetz wird auch dieses noch nicht ganz vollständig sein, und es wird auch in Zukunft eine Weiterentwicklung geben. Lassen Sie mich aber zu den genannten Punkten einige Anmerkungen machen.

Man kann natürlich sagen, daß die Inflationsanpassung nach 5 Jahren relativ spät erfolgt, daß das ein zu langer Zeitabschnitt ist. Natürlich sollten die Abstände nicht zu groß werden. Andererseits kann man nicht alle Ausgaben von vornherein indexmäßig festlegen. Die Erhöhung liegt aber jetzt, in Betrachtung des abgelaufenen Zeitraumes, über der Inflation, und das ist positiv.

Es gibt noch immer den Notendurchschnitt als Hürde zur Erlangung einer Beihilfe. Ich möchte hier anmerken, daß wir dabei eigentlich zwei Dinge unterscheiden müssen. Die Beihilfe ist zweifellos eine Mischung aus einer Leistungsprämie und einer sozialen Unterstützung. Weil sie eine Mischung darstellt, ist der Notendurchschnitt, was die Leistung betrifft, enthalten, aber andere Maßnahmen, wie etwa die soziale Staffelung, gehen mehr in Richtung soziale Unterstützung.

Vom rein sozialen Gesichtspunkt aus gesehen wäre der Notendurchschnitt als Grundlage abzulehnen, weil natürlich auch soziale Gründe ein Hindernis dafür sein können, daß ein Schüler diesen Notendurchschnitt erreicht. Andererseits ist die Marke von 2,9 – fast schon 3 – ein Notendurchschnitt, der nicht mehr allzu hoch liegt und doch erreichbar sein müßte.

Es hat sich aber auch gezeigt, daß gerade Schüler und Schülerinnen, die ungünstige soziale Voraussetzungen als Ausgangsposition haben, durchaus sehr gute Erfolge bringen können. Andererseits haben auch manche Schüler und Schülerinnen mit guten sozialen Voraussetzungen sehr schlechte Notendurchschnitte. – Ich wollte das nur aufzeigen, um auch die Problematik dieser Grenzen zu erwähnen.

Eine wirklich anwendbare Festlegung durch den Notendurchschnitt treffen zu können, ist schwierig. Vom sozialen Standpunkt aus bin ich gegen die Anwendung des Notendurchschnitts. Ich befürworte eine finanzielle Grundausstattung nach den Einkommensverhältnissen mit einer zusätzlichen Leistungsförderung, wobei man natürlich sagen muß, daß die Erhöhung auf 4 800 S ohnehin wieder eine Komponente in Richtung Leistung ist. Ich meine, daß die Beihilfen jenen gewährt werden sollen, die sie tatsächlich brauchen.

Zum Notendurchschnitt ein weiteres Wort. Sie werden schon oft gehört haben, daß berühmte Wissenschaftler – bis hin zu Nobelpreisträgern – sehr oft sagen: "In der Schule war ich sehr schlecht, ich habe dort sogar negative Noten gehabt, habe einmal eine Klasse wiederholt!" – Das beweist wiederum, daß der Notendurchschnitt – Noten sind eben nur gewisse, zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestellte Merkmale – nicht das allein Richtige ist.

Ich möchte als positiv hervorstreichen, daß es diese finanziellen Zuschüsse gibt, möchte aber im gleichen Atemzug dazusagen: Wenn wir einerseits davon überzeugt sind, daß wir das geben müssen, daß wir helfen müssen, dann sollten wir andererseits die Hände davon lassen, den


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