Bundesrat Stenographisches Protokoll 652. Sitzung / Seite 15

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Der Antrag der Bundesarbeitskammer auf Preisregelung ist im März des Vorjahres eingebracht worden – nach Dutzenden Aufforderungen von mir an die Sozialpartner: Wenn ihr schon ständig bei mir protestiert, dann rührt euch doch endlich!

Erlauben Sie mir, das zu sagen, denn irgendwann ärgert man sich, wenn man das Gefühl hat, daß die anderen alles behaupten dürfen und das dann in den Zeitungen steht, solange einer alles geduldig einsteckt. Sie nehmen mir hoffentlich nicht übel, daß ich das sage, aber wir wollen doch gemeinsam etwas weiterbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.45

Präsident Gottfried Jaud: Des weiteren zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. André d'Aron. Ich erteile ihm dieses.

11.45

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Preisgesetz geändert wird, sieht vor, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten von Amts wegen die Preise bei Erdöl und dessen Derivaten dann zu untersuchen hat, wenn der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist. Ich frage mich, warum das in den vergangenen Jahren nicht schon ausreichend erfolgt ist und jetzt erst diese Studie vorliegt.

Wenn eine ungerechtfertigte Preispolitik im Rahmen einer Preiserhöhung tatsächlich gegeben ist und dies volkswirtschaftlich nachteilige Auswirkungen hat, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten nach Inkrafttreten dieses Entwurfs das Recht, für die Dauer von sechs Monaten einen Höchstpreis zu bestimmen. Das ist natürlich letztlich ein planwirtschaftlicher Eingriff in die österreichische Wirtschaft und auch eine Bankrotterklärung des österreichischen Kartellrechtes für diese Produkte.

Was bedeutet diese Novelle nunmehr konkret, wie wirkt sie sich tatsächlich aus, und welche wirtschaftlichen Gesamtzusammenhänge sind zu betrachten? – Wichtig für den Autofahrer, also den Kunden – das ist das eigentliche, substantielle Thema zum vorliegenden Entwurf –, ist der Gesamtpreis, den der Autofahrer, der Kunde, an der Tankstelle entrichtet. Wenn daher ein Großteil dieses Gesamtpreises letztlich durch die steuerliche Belastung bestimmt ist, und zwar zu rund 65 Prozent – da helfen auch nicht unbedingt Vergleiche mit dem Ausland –, ist es sehr wohl ein Thema der Bundesregierung in der Vergangenheit gewesen, entsprechende steuerliche Entlastungen vorzunehmen.

Warum ist das in der Vergangenheit nicht erfolgt? – Tatsächlich ging es der Bundesregierung primär nicht um die Bedürfnisse des Autofahrers, sondern vor allem um die hohen steuerlichen Einnahmen. So hat sich das Mineralölsteueraufkommen mit einer Steigerung von 18,9 Milliarden Schilling im Jahr 1989 auf 35,6 Milliarden Schilling im Jahr 1998 nahezu verdoppelt. Darüber hinaus wurde der Autofahrer durch die Normverbrauchsabgabe, die Kfz-Steuer, die motorbezogene Versicherungssteuer, die Straßenbenützungsabgabe, durch Einnahmen aus Maut, Vignette und Parkgebühren zusätzlich noch mit rund 26 Milliarden Schilling pro Jahr belastet.

Wo sind die vergangenen Initiativen des knapp vor einer Nationalratswahl stehenden Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in Richtung steuerliche Entlastung der Autofahrer zu sehen?

Ein anderes Thema ist die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Branche in Österreich, und zwar im Zusammenhang mit der OMV. Wie wir wissen, wird die OMV als Kaderschmiede der SPÖ betrachtet. Die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder Klima, Ruttenstorfer und Einem waren Mitarbeiter dieses Unternehmens. (Ruf bei der SPÖ: Das ist eine gute Firma!) Warum haben diese Regierungsmitglieder nie mit der OMV in Richtung Benzinpreissenkung, und zwar hinsichtlich der Gestehungskosten, wirksamen Kontakt aufgenommen? (Bundesrätin Kainz: Weil es nicht ihre Kompetenz ist!)


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