Bundesrat Stenographisches Protokoll 653. Sitzung / Seite 53

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Ich gehe davon aus – ich sage das sehr deutlich; ich habe die Diskussionen in den letzten zwei Jahren in Europa verfolgt –, daß sich die Staaten der Europäischen Union gerade im Bereich der Besteuerung des Faktors Kapital in einem Annäherungsprozeß befinden und daß die Entscheidungen nicht nur des Rates von Cardiff, sondern auch des Rates von Wien ganz eindeutig in die Richtung gehen, Kapitalerträge möglichst in koordinierter Form zu besteuern, wenn man das Ziel, den Faktor Arbeit zu entsteuern, verfolgen möchte.

Insofern glaube ich, daß dies ein richtiger Schritt ist und daß auch das System etwa der österreichischen Endbesteuerung bei Sparbüchern – es ist nun auch die Optionsmöglichkeit bei Spekulationsgewinnen gegeben – immer mehr Sympathien anderer europäischer Länder erhalten wird, weil es ein einfaches System ist, weil es ein unaufwendiges, ein kostengünstiges System der Steuereinhebung darstellt.

Ich gebe schon zu, daß der Aufwand, den Sie aufgrund Ihrer Kenntnisse, aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit erwähnt haben, nicht unerheblich ist. Das ist schon klar. Ich meine aber, daß gerade bei der Aktiengewinnbesteuerung im spekulativen Bereich der Aufwand eher einmalig ist, weil die Entwicklung von EDV-gestützten Programmen aufwendig ist, dann aber, wenn diese aber laufen, das allerdings eher eine Routinebelastung darstellt. Es ist nur der verpflichtet ... (Bundesrat Dr. Maier: ... dann im Ausland!) – Das glaube ich nicht, denn dort wird sich das in ähnlicher Richtung entwickeln. (Bundesrat Dr. Maier: Das garantiere ich Ihnen!) Ich garantiere Ihnen das.

Man kann nicht immer sagen, man solle warten, auf der anderen Seite aber soll man Vorreiterrollen übernehmen. Ich bekenne mich dazu, daß es in einem kleinen Teilaspekt der Kapitalbesteuerung durchaus edel ist, auch als Österreicher eine Vorreiterrolle zu übernehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrats keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

3. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 24. März 1999 betreffend ein Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz der in Dienststellen des Bundes beschäftigten Bediensteten (Bundes-Bedienstetenschutzgesetz – B-BSG) und mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979 und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert werden (1574 und 1662/NR sowie 5900 und 5903/BR der Beilagen)


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